Gefälschtes Rückflugticket Bundespolizei verhindert Einreise

Am 03. Juni erschien ein Mann zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana (Albanien).
Dortmund (ots) - Als Reisegrund gab er an, seinen Bruder besuchen zu wollen. Bei einer eingehenden Kontrolle stellten die Bundespolizisten dann Zurückweisungsgründe fest.
Gegen 9:00 Uhr erschien der 41-Jährige zur grenzpolizeilichen Kontrolle am Dortmunder Flughafen. Zur Identitätsfeststellung händigte der albanische Staatsbürger seinen Reisepass, eine Verpflichtungserklärung und ein Rückflugticket aus. Als Grund für die Reise nach Deutschland gibt er den Besuch seines Zwillingsbruders in Wuppertal an. Dieser bestätigt in der Verpflichtungserklärung den Besuch und die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt. Bei der Überprüfung des Tickets stellten die Bundespolizisten fest, dass es gefälscht war und bei der Fluggesellschaft nicht existierte.
Den als Beschuldigten im Strafverfahren Belehrten brachten die Einsatzkräfte zur Wache am Flughafen. In der anschließenden Vernehmung gab der Tatverdächtige an, das Ticket von seinem Bruder digital per Smartphone in die albanische Heimat geschickt bekommen zu haben. Die Einsatzkräfte baten auch den 41-jährigen Bruder, der als Abholer erschienen war, zur Dienststelle. Auch er wurde belehrt und machte dann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er äußerte sich nicht weiter zu dem Sachverhalt.
Nach Abschluss der Vernehmung entschied der Dienstgruppenleiter auf Zurückweisung. Die Vollziehung erfolgte bereits am Nachmittag des 03. Juni.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein.
Gegen 9:00 Uhr erschien der 41-Jährige zur grenzpolizeilichen Kontrolle am Dortmunder Flughafen. Zur Identitätsfeststellung händigte der albanische Staatsbürger seinen Reisepass, eine Verpflichtungserklärung und ein Rückflugticket aus. Als Grund für die Reise nach Deutschland gibt er den Besuch seines Zwillingsbruders in Wuppertal an. Dieser bestätigt in der Verpflichtungserklärung den Besuch und die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt. Bei der Überprüfung des Tickets stellten die Bundespolizisten fest, dass es gefälscht war und bei der Fluggesellschaft nicht existierte.
Den als Beschuldigten im Strafverfahren Belehrten brachten die Einsatzkräfte zur Wache am Flughafen. In der anschließenden Vernehmung gab der Tatverdächtige an, das Ticket von seinem Bruder digital per Smartphone in die albanische Heimat geschickt bekommen zu haben. Die Einsatzkräfte baten auch den 41-jährigen Bruder, der als Abholer erschienen war, zur Dienststelle. Auch er wurde belehrt und machte dann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er äußerte sich nicht weiter zu dem Sachverhalt.
Nach Abschluss der Vernehmung entschied der Dienstgruppenleiter auf Zurückweisung. Die Vollziehung erfolgte bereits am Nachmittag des 03. Juni.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen