Immer im Dienst - Bundespolizist im Frei stellt aggressiven Ladendieb - Untersuchungshaft

Unvorhergesehener Polizeieinsatz am Kölner Hauptbahnhof
Köln (ots) - Beim Einsatz verletzten sich herbeigerufene Sicherheitskräfte. Der Gesamtschaden beträgt fast 1000 Euro. Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft und muss sich beim Gericht für seine verschiedenen Delikte verantworten.
Am Samstag, dem 15. Februar, kam es für einen Bundespolizisten zu einem unvorhergesehenen Vorfall am Kölner Hauptbahnhof. Während privater Besorgungen in einer Parfümerie entdeckte er, wie ein 31-jähriger Mann aus Polen mehrere Parfümflaschen aus dem Regal nahm und das Geschäft verließ, ohne zu bezahlen.
Am Ausgang stellte sich der Polizist dem Dieb als Beamter vor und nahm ihn vorläufig fest. Doch der Mann reagierte aggressiv und stieß den Polizisten weg. Der Beamte konnte den 31-Jährigen daraufhin zu Boden bringen und forderte Unterstützung an. Der Verdächtige verhielt sich während der gesamten Aktion immer aggressiver. Sicherheitskräfte der Parfümerie kamen dem Polizisten zur Hilfe. Einer der Sicherheitsmitarbeiter wurde von dem Verdächtigen ins Gesicht geschlagen. Zusätzlich bedrohte der Angreifer den Mitarbeiter mit einem Bunsenbrenner, was zum Glück verhindert werden konnte. Ein weiterer Sicherheitsmitarbeiter verletzte sich während des Einsatzes so schwer, dass er möglicherweise einen Armbruch erlitt und ärztlich behandelt werden musste.
Der Tatverdächtige wurde von mehreren Einsatzkräften in die Diensträume der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof gebracht. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Gegenstände entdeckten die Beamten mehrere Produkte mit Preisschildern einer nahegelegenen Apotheke. Ermittlungen ergaben, dass diese Artikel ebenfalls am gleichen Tag gestohlen wurden. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf 937,30 Euro.
Der polnische Beschuldigte wurde bereits am folgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt, der seine Inhaftierung anordnete. Er wird nun wegen mehrfachen Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährlicher Körperverletzung vor Gericht stehen.