Kein Ticket führt zur Festnahme durch die Bundespolizei

Am Montagnachmittag (23. Juni) stellte ein Zugbegleiter im ICE 200 (Karlsruhe HBF - Hamburg Altona) einen Mann ohne Fahrschein fest.
Essen (ots) - Die Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof regte ein beschleunigtes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft an.
Gegen 14:00 Uhr alarmierte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Beamten, da er einen Fahrgast feststellte, welcher kein Ticket vorzeigte und sich nicht auswies.
Der deutsche Staatsangehörige begleitete die Einsatzkräfte zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Essen.
Durch eine Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Uniformierten die Identität fest und belehrten ihn.
Sie ermittelten, dass der 52-Jährige bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten ist und momentan ohne festen Wohnsitz ist.
Aufgrund dessen regten die Beamten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an, dass ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden soll. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem zu.
Beim beschleunigten Verfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Strafverfahren für einfache Fälle, welches durch die Staatsanwaltschaft, meist auf Anregung, beantragt wird. Es ermöglicht eine schnelle gerichtliche Verhandlung, oft bereits wenige Tage nach der Tat.
Die Einsatzkräfte belehrten den Deutschen über die Festnahme und die weiteren Maßnahmen und brachten ihn anschließend in das zentrale Polizeigewahrsam in Essen.
Von dort aus erfolgte im weiteren Verlauf die Terminierung sowie Verhandlung vor dem Strafrichter.
Der Mann muss sich wegen des Erschleichens von Leistungen verantworten.
Gegen 14:00 Uhr alarmierte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Beamten, da er einen Fahrgast feststellte, welcher kein Ticket vorzeigte und sich nicht auswies.
Der deutsche Staatsangehörige begleitete die Einsatzkräfte zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Essen.
Durch eine Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Uniformierten die Identität fest und belehrten ihn.
Sie ermittelten, dass der 52-Jährige bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten ist und momentan ohne festen Wohnsitz ist.
Aufgrund dessen regten die Beamten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an, dass ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden soll. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem zu.
Beim beschleunigten Verfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Strafverfahren für einfache Fälle, welches durch die Staatsanwaltschaft, meist auf Anregung, beantragt wird. Es ermöglicht eine schnelle gerichtliche Verhandlung, oft bereits wenige Tage nach der Tat.
Die Einsatzkräfte belehrten den Deutschen über die Festnahme und die weiteren Maßnahmen und brachten ihn anschließend in das zentrale Polizeigewahrsam in Essen.
Von dort aus erfolgte im weiteren Verlauf die Terminierung sowie Verhandlung vor dem Strafrichter.
Der Mann muss sich wegen des Erschleichens von Leistungen verantworten.
Quelle: Nordrhein-Westfalen