Mann schlägt Bundespolizisten und beschädigt Zellentür

Am Sonntagmorgen (15. Juni) ignorierte ein 43-Jähriger wiederholt einen Platzverweis am Hauptbahnhof Recklinghausen.
Recklinghausen (ots) - Im Anschluss beleidigte er die Beamten griff diese an und trat gegen die Gewahrsamstür.
Gegen 7 Uhr informierte ein Zeuge die Bundespolizei über möglichen Drogenkonsum in der Tiefgarage unter dem Recklinghäuser Hauptbahnhof. Die Einsatzkräfte trafen dort einen Ukrainer an. Betäubungsmittel fanden sie vor Ort nicht, doch der Mann beleidigte die Beamten mehrfach.
Trotz ausgesprochenem Platzverweis kehrte er nur Minuten später zurück. Nachdem sich der Wohnungslose erneut weigerte zu gehen, nahmen ihn die Beamten gefesselt mit zur Dienststelle.
In der Gewahrsamszelle trat der Polizeibekannte mehrfach gegen die Tür, sodass das Schloss beschädigt wurde.
Nach einem Toilettengang schlug er gezielt nach einem Uniformierten und traf ihn an der Hand. Die Einsatzkräfte legten daraufhin erneut Hand- und zusätzlich Fußfesseln an. Dabei wehrte er sich durch Sperren und Verschränken der Arme.
Ein Richter ordnete die weitere Ingewahrsamnahme bis zum Abend an.
Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Gegen 7 Uhr informierte ein Zeuge die Bundespolizei über möglichen Drogenkonsum in der Tiefgarage unter dem Recklinghäuser Hauptbahnhof. Die Einsatzkräfte trafen dort einen Ukrainer an. Betäubungsmittel fanden sie vor Ort nicht, doch der Mann beleidigte die Beamten mehrfach.
Trotz ausgesprochenem Platzverweis kehrte er nur Minuten später zurück. Nachdem sich der Wohnungslose erneut weigerte zu gehen, nahmen ihn die Beamten gefesselt mit zur Dienststelle.
In der Gewahrsamszelle trat der Polizeibekannte mehrfach gegen die Tür, sodass das Schloss beschädigt wurde.
Nach einem Toilettengang schlug er gezielt nach einem Uniformierten und traf ihn an der Hand. Die Einsatzkräfte legten daraufhin erneut Hand- und zusätzlich Fußfesseln an. Dabei wehrte er sich durch Sperren und Verschränken der Arme.
Ein Richter ordnete die weitere Ingewahrsamnahme bis zum Abend an.
Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen