Mehrere Vorfälle im Gleisbereich - Bundespolizei warnt eindringlich vor Lebensgefahr

In den vergangenen Tagen kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei zu mehreren gefährlichen Vorfällen im Gleisbereich.
Dortmund - Essen (ots) - In allen Fällen mussten Bundespolizisten einschreiten, um Personen aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
Am 13. Juni gegen 12:38 Uhr wurde am Hauptbahnhof Essen ein 22-jähriger Deutscher dabei beobachtet, wie er vom Bahnsteig 7 in den Gleisbereich trat. DB-Sicherheitskräfte waren vor Ort und informierten die Bundespolizei. Der Ettlinger gab an, den Gleisbereich betreten zu haben, um seinen Zug noch zu erreichen. Eine Betriebsstörung entstand nicht. Die Einsatzkräfte belehrten ihn über die Gefahren des Verhaltens, leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen sie ihn.
Am selben Tag gegen 15:00 Uhr wurde die Bundespolizei über einen 15-jährigen syrischen Staatsangehörigen informiert, der sich unerlaubt im Gleisbereich des Haltepunkts Dortmund-Scharnhorst aufhielt. Der Jugendliche konnte im Zug (RE 3) angetroffen und kontrolliert werden. Eine Befragung ergab, dass es sich wohl um eine Mutprobe gehandelt haben soll. Die Beamten kontaktieren die Erziehungsberechtigten und belehrten den Dortmunder. Anschließend durfte er seinen Weg fortsetzten.
Nur 45 Minuten später, gegen 15:45 Uhr, meldete ein DB-Mitarbeiter eine weitere Person im Gleisbereich am Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Streife der Bundespolizei traf den 50-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen etwa 100 Meter östlich der Bahnhofsmission im Bereich der Gleisanlagen an. Die Identität konnte er mündlich angeben, wobei eine Überprüfung eine aktuelle Ausschreibung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Aufnahme von Fingerabdrücken und Lichtbilder) ergab. Der Mann wurde zur Dienststelle verbracht. Zusätzlich ergab sich aus einer Rücksprache mit der Ausländerbehörde, dass sich die Person unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Beamten den Wohnungslosen mit einer Anlaufbescheinigung für die Ausländerbehörde und er muss sich neben des unbefugte Betretens der Gleise auch wegen des unerlaubten Aufenthalts verantworten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter:
https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen#
Am 13. Juni gegen 12:38 Uhr wurde am Hauptbahnhof Essen ein 22-jähriger Deutscher dabei beobachtet, wie er vom Bahnsteig 7 in den Gleisbereich trat. DB-Sicherheitskräfte waren vor Ort und informierten die Bundespolizei. Der Ettlinger gab an, den Gleisbereich betreten zu haben, um seinen Zug noch zu erreichen. Eine Betriebsstörung entstand nicht. Die Einsatzkräfte belehrten ihn über die Gefahren des Verhaltens, leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen sie ihn.
Am selben Tag gegen 15:00 Uhr wurde die Bundespolizei über einen 15-jährigen syrischen Staatsangehörigen informiert, der sich unerlaubt im Gleisbereich des Haltepunkts Dortmund-Scharnhorst aufhielt. Der Jugendliche konnte im Zug (RE 3) angetroffen und kontrolliert werden. Eine Befragung ergab, dass es sich wohl um eine Mutprobe gehandelt haben soll. Die Beamten kontaktieren die Erziehungsberechtigten und belehrten den Dortmunder. Anschließend durfte er seinen Weg fortsetzten.
Nur 45 Minuten später, gegen 15:45 Uhr, meldete ein DB-Mitarbeiter eine weitere Person im Gleisbereich am Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Streife der Bundespolizei traf den 50-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen etwa 100 Meter östlich der Bahnhofsmission im Bereich der Gleisanlagen an. Die Identität konnte er mündlich angeben, wobei eine Überprüfung eine aktuelle Ausschreibung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Aufnahme von Fingerabdrücken und Lichtbilder) ergab. Der Mann wurde zur Dienststelle verbracht. Zusätzlich ergab sich aus einer Rücksprache mit der Ausländerbehörde, dass sich die Person unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Beamten den Wohnungslosen mit einer Anlaufbescheinigung für die Ausländerbehörde und er muss sich neben des unbefugte Betretens der Gleise auch wegen des unerlaubten Aufenthalts verantworten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter:
https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen#
Quelle: Nordrhein-Westfalen