Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin

Sicherheitskontrolle am Essener Hauptbahnhof während des Karnevals
Im Rahmen der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen während des Karnevals wurde im Essener Hauptbahnhof ein 22-jähriger Mann von der Bundespolizei kontrolliert. Die Polizeibeamten führten die Kontrolle um 2 Uhr morgens durch.
Der junge Mann aus Hamm räumte ein, im Besitz gefährlicher Gegenstände zu sein, und übergab den Polizisten ein Einhandmesser und eine täuschend echt aussehende Softair-Waffe. Diese befanden sich in seiner Jackentasche.
Das mitgeführte Einhandmesser zeichnet sich durch eine spezielle Öffnungshilfe an der Klinge aus, die ein einhändiges Öffnen und Schließen ermöglicht. Die Softair-Waffe sieht einer echten Pistole zum Verwechseln ähnlich, funktioniert jedoch mit Luftdruck, um kleine Plastikkugeln abzufeuern.
Da der Mann keine Erlaubnis für das Tragen dieser Gegenstände hatte, sahen sich die Beamten gezwungen, ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einzuleiten. Der Beschuldigte verzichtete auf eine Stellungnahme und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Aufgrund des Karnevalswochenendes wurde für den Hauptbahnhof Essen eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verbietet. Bei Missachtung dieser Regelung können entsprechende Gegenstände konfisziert und zudem ein Bußgeld von 200 Euro verhängt werden.