Mutmaßlicher Räuber würgt Mann von hinten - Bundespolizei verhindert Raub und vollstreckt Haftbefehl

Am Morgen des 04. Juni versuchte ein deutscher Staatsangehöriger am Hauptbahnhof Dortmund die Tasche eines georgischen Staatsangehörigen zu entreißen.
Dortmund (ots) - Dabei würgt er diesen von hinten. Bundespolizisten eilten dazu und gingen dazwischen.
Gegen 06:15 Uhr wurde eine eingesetzte Streife am Dortmunder Hauptbahnhof zu einer vermeintlichen Schlägerei gerufen. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 33-jährigen Deutschen, einen 37-jährigen Georgier sowie auf dessen 34-jährigen Bruder.
Da diese nicht von einander abließen, trennten die Einsatzkräfte die Männer, brachten die Situation unter Kontrolle und befragten die Beteiligten.
Eine Sachverhaltsaufklärung ergab, dass der wohnungslose Deutsche, den Geschädigten aufgefordert habe, ihm seine Jacke und seinen Rucksack zu geben. Als der Mann dies verweigerte, habe der bereits Polizeibekannte versucht, den Rucksack des 37-Jährigen zu entreißen. Da dies nicht ohne Gegenwehr geschah und der jüngere Bruder zunächst erfolglos versucht habe, beide zu trennen, zog der Aggressor den älteren Bruder an dessen Rucksack in ein Verkaufsgeschäft am Dortmunder Hauptbahnhof und würgte ihn von hinten mit seinem Unterarm. Dabei wurde niemand verletzt.
Der Deutsche wurde strafprozessual belehrt, äußerte sich jedoch nicht zum Sachverhalt und machte stattdessen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die ebenfalls wohnungslosen Brüder bestätigten nach erfolgter Belehrung ihre Aussagen, gaben ihre postalische Erreichbarkeit an und die Beamten entließen diese anschließend aus der Maßnahme.
Eine Überprüfung der Personalien des Beschuldigten ergab, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht wurde.
Aufgrund eines räuberischen Diebstahls, Diebstahls in elf Fällen, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Beleidigung muss der Mann von einer ursprünglichen Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten noch eine Restfreiheitsstrafe von 173 Tagen verbüßen.
Die Bundespolizisten verhafteten den 33-Jährigen und überstellten diesen anschließend in die Justizvollzugsanstalt. Zudem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des versuchten Raubes gegen ihn ein.
Gegen 06:15 Uhr wurde eine eingesetzte Streife am Dortmunder Hauptbahnhof zu einer vermeintlichen Schlägerei gerufen. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 33-jährigen Deutschen, einen 37-jährigen Georgier sowie auf dessen 34-jährigen Bruder.
Da diese nicht von einander abließen, trennten die Einsatzkräfte die Männer, brachten die Situation unter Kontrolle und befragten die Beteiligten.
Eine Sachverhaltsaufklärung ergab, dass der wohnungslose Deutsche, den Geschädigten aufgefordert habe, ihm seine Jacke und seinen Rucksack zu geben. Als der Mann dies verweigerte, habe der bereits Polizeibekannte versucht, den Rucksack des 37-Jährigen zu entreißen. Da dies nicht ohne Gegenwehr geschah und der jüngere Bruder zunächst erfolglos versucht habe, beide zu trennen, zog der Aggressor den älteren Bruder an dessen Rucksack in ein Verkaufsgeschäft am Dortmunder Hauptbahnhof und würgte ihn von hinten mit seinem Unterarm. Dabei wurde niemand verletzt.
Der Deutsche wurde strafprozessual belehrt, äußerte sich jedoch nicht zum Sachverhalt und machte stattdessen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die ebenfalls wohnungslosen Brüder bestätigten nach erfolgter Belehrung ihre Aussagen, gaben ihre postalische Erreichbarkeit an und die Beamten entließen diese anschließend aus der Maßnahme.
Eine Überprüfung der Personalien des Beschuldigten ergab, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht wurde.
Aufgrund eines räuberischen Diebstahls, Diebstahls in elf Fällen, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Beleidigung muss der Mann von einer ursprünglichen Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten noch eine Restfreiheitsstrafe von 173 Tagen verbüßen.
Die Bundespolizisten verhafteten den 33-Jährigen und überstellten diesen anschließend in die Justizvollzugsanstalt. Zudem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des versuchten Raubes gegen ihn ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen