Per Haftbefehl gesucht - Bundespolizist verletzt sich bei Fluchtverhinderung

Am Nachmittag des 14. Juni flüchtete ein deutscher Staatsangehörige am Recklinghäuser Hauptbahnhof, welcher bereits gesucht wurde, erfolglos vor den Einsatzkräften.
Recklinghausen (ots) - Bei der Verhinderung der Flucht erlitt ein Beamter eine Verletzung und musste den Dienst abbrechen.
Gegen 15:20 Uhr erregte der 34-Jährige am Hauptbahnhof Recklinghausen die Aufmerksamkeit der eingesetzten Streife, da er beim Blickkontakt sichtlich nervös wurde und diesen umgehend mied. Nach Ansprechen durch die Uniformierten rannte er unvermittelt los. Die Bundespolizisten holten ihn umgehend ein und brachten ihn zu Boden.
Dabei fiel einer der Beamten auf das Knie und klagte über starke Schmerzen.
Die Einsatzkräfte führten den Wohnungslosen gefesselt in die Bundespolizeiwache und überprüften die Personalien im polizeilichen Fahndungssystem.
Dort ergab sich der offensichtliche Fluchtgrund des Mannes.
Die Staatsanwaltschaft Bochum suchte ihn bereits mit zwei Haftbefehlen.
Beide Male wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen sowie Erschleichen von Leistungen.
Bei dem ersten Haftbefehl ist eine Restfreiheitsstrafe von 159 Tagen (ursprünglich acht Monate) zu verbüßen. Beim zweiten eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten.
Die Uniformierten nahmen den Deutschen fest und überstellten ihn anschließend an die Justizvollzugsanstalt.
Der verletzte Polizeibeamte brach den Dienst an diesem Tag ab und begab sich in ärztliche Behandlung.
Gegen 15:20 Uhr erregte der 34-Jährige am Hauptbahnhof Recklinghausen die Aufmerksamkeit der eingesetzten Streife, da er beim Blickkontakt sichtlich nervös wurde und diesen umgehend mied. Nach Ansprechen durch die Uniformierten rannte er unvermittelt los. Die Bundespolizisten holten ihn umgehend ein und brachten ihn zu Boden.
Dabei fiel einer der Beamten auf das Knie und klagte über starke Schmerzen.
Die Einsatzkräfte führten den Wohnungslosen gefesselt in die Bundespolizeiwache und überprüften die Personalien im polizeilichen Fahndungssystem.
Dort ergab sich der offensichtliche Fluchtgrund des Mannes.
Die Staatsanwaltschaft Bochum suchte ihn bereits mit zwei Haftbefehlen.
Beide Male wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen sowie Erschleichen von Leistungen.
Bei dem ersten Haftbefehl ist eine Restfreiheitsstrafe von 159 Tagen (ursprünglich acht Monate) zu verbüßen. Beim zweiten eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten.
Die Uniformierten nahmen den Deutschen fest und überstellten ihn anschließend an die Justizvollzugsanstalt.
Der verletzte Polizeibeamte brach den Dienst an diesem Tag ab und begab sich in ärztliche Behandlung.
Quelle: Nordrhein-Westfalen