Rauchender Jugendlicher löst Brandalarm im Zug aus - Bundespolizei leitet Strafverfahren ein

Das generelle Rauchverbot in allen Zügen gilt aus guten Gründen.
Bielefeld (ots) - Die Einhaltung des Rauchverbots dient der Sicherheit der Reisenden und wird auch technisch überwacht.
Ein 16-Jähriger hat offenbar gemeint, sich über das Verbot hinwegsetzen und die Brandmeldeanlage überlisten zu können. Am Mittwochabend (25. Juni) verdeckte er im Zug von Minden nach Bielefeld den Brandmelder in der Zugtoilette mit nassen Papierhandtüchern, um zu rauchen. Beim Triebfahrzeugführer lief ein Alarm auf. Als der Jugendliche realisierte, dass er trotz seiner Bemühungen einen Brandalarm ausgelöst hatte, verließ er fluchtartig die Toilette. Dies blieb vom Zugpersonal nicht unbemerkt, ein Zugbegleiter hielt den türkischen Staatsangehörigen bis zur Einfahrt in den Hauptbahnhof Bielefeld fest, wo er von der alarmierten Bundespolizei in Empfang genommen wurde.
Gegen den jungen Bielefelder wurden Strafverfahren wegen der Störung öffentlicher Betriebe und der Beeinträchtigung von Nothilfeeinrichtungen eröffnet. Weiter wurde ein Verstoß gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz angezeigt.
Ein 16-Jähriger hat offenbar gemeint, sich über das Verbot hinwegsetzen und die Brandmeldeanlage überlisten zu können. Am Mittwochabend (25. Juni) verdeckte er im Zug von Minden nach Bielefeld den Brandmelder in der Zugtoilette mit nassen Papierhandtüchern, um zu rauchen. Beim Triebfahrzeugführer lief ein Alarm auf. Als der Jugendliche realisierte, dass er trotz seiner Bemühungen einen Brandalarm ausgelöst hatte, verließ er fluchtartig die Toilette. Dies blieb vom Zugpersonal nicht unbemerkt, ein Zugbegleiter hielt den türkischen Staatsangehörigen bis zur Einfahrt in den Hauptbahnhof Bielefeld fest, wo er von der alarmierten Bundespolizei in Empfang genommen wurde.
Gegen den jungen Bielefelder wurden Strafverfahren wegen der Störung öffentlicher Betriebe und der Beeinträchtigung von Nothilfeeinrichtungen eröffnet. Weiter wurde ein Verstoß gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz angezeigt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen