Schreckschusswaffe am Flughafen Köln/Bonn mitgeführt - Bundespolizei stellt Waffe sicher

© Sichergestelltes Magazin und Patronen
Sichergestelltes Magazin und Patronen
Am Nachmittag des 10. Juli 2025 kontrollierte ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma I-SEC im Rahmen einer Zugangskontrolle nach dem Luftsicherheitsgesetz eine männliche Person an der Kontrollstelle ZKS 40, Spur 5, des Flughafens Köln/Bonn.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Der Mann führte zu diesem Zeitpunkt ein Handgepäckstück mit sich und wies bereits vor Beginn der Kontrolle darauf hin, dass sich darin eine Schreckschusswaffe mit eingeführtem Magazin sowie zugehöriger Munition befände.
Bei der anschließenden Durchleuchtung des Gepäcks konnte die Schreckschusswaffe durch das Sicherheitspersonal auf dem Monitor bestätigt werden. Die Bundespolizei wurde umgehend hinzugezogen und traf mit einer motorisierten Streife am Kontrollpunkt ein.
Die Beamten stellten bei der Durchsuchung des Gepäcks eine Schreckschusspistole samt Magazin und sieben Patronen fest. Der Mann konnte sich mit einem gültigen deutschen Personalausweis ausweisen. Eine Abfrage im polizeilichen Datenverbundsystem ergab keine Auffälligkeiten.
Da der Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ohne einen sogenannten "kleinen Waffenschein" einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurden die Waffe und die Munition sichergestellt.
Im Rahmen einer informatorischen Befragung gab der Mann an, die Waffe seit etwa 15 Jahren zu besitzen und diese ursprünglich in einem Waffenladen in Wuppertal erworben zu haben. Er habe sie zum Selbstschutz mitgeführt und nach eigener Aussage schlicht vergessen, dass sich die Schreckschusspistole noch in seinem Rucksack befand.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, einschließlich der Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift, wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen führt die Bundespolizei.
Bei der anschließenden Durchleuchtung des Gepäcks konnte die Schreckschusswaffe durch das Sicherheitspersonal auf dem Monitor bestätigt werden. Die Bundespolizei wurde umgehend hinzugezogen und traf mit einer motorisierten Streife am Kontrollpunkt ein.
Die Beamten stellten bei der Durchsuchung des Gepäcks eine Schreckschusspistole samt Magazin und sieben Patronen fest. Der Mann konnte sich mit einem gültigen deutschen Personalausweis ausweisen. Eine Abfrage im polizeilichen Datenverbundsystem ergab keine Auffälligkeiten.
Da der Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ohne einen sogenannten "kleinen Waffenschein" einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurden die Waffe und die Munition sichergestellt.
Im Rahmen einer informatorischen Befragung gab der Mann an, die Waffe seit etwa 15 Jahren zu besitzen und diese ursprünglich in einem Waffenladen in Wuppertal erworben zu haben. Er habe sie zum Selbstschutz mitgeführt und nach eigener Aussage schlicht vergessen, dass sich die Schreckschusspistole noch in seinem Rucksack befand.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, einschließlich der Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift, wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen führt die Bundespolizei.
Quelle: Nordrhein-Westfalen