Skepsis zahlt sich aus - Bundespolizei nimmt 19-jährigen Libyer am Kölner Hauptbahnhof fest

Junger Mann muss sich vor Gericht verantworten
Ein junger Mann muss sich nun vor Gericht verantworten, nachdem er am Kölner Hauptbahnhof von der Bundespolizei angehalten wurde. Gegen 16:30 Uhr führten die Beamten eine Personenkontrolle durch, bei der der Mann zunächst angab, Belgier zu sein und keinen Ausweis bei sich zu haben. Während der Fahrt zur Dienststelle, um seine Identität zu klären, überreichte er unerwartet einen französischen Reisepass. Dies erweckte das Misstrauen der Beamten, da der Mann zuvor behauptete, belgischer Staatsbürger zu sein. Bei der Untersuchung des Reisepasses stellte sich heraus, dass er von den französischen Behörden als gestohlen gemeldet war. Mithilfe vereinfachter erkennungsdienstlicher Maßnahmen konnte die wahre Identität des Mannes festgestellt werden: Es handelt sich um einen 19-Jährigen aus Libyen.
Auf dem Weg zur Dienststelle und bei der Durchsuchung seines Gepäcks kamen weitere Verdachtsmomente ans Licht. Die Beamten fanden elf unterschiedliche Mobiltelefone, von denen einige in Aluminiumfolie eingewickelt waren. Der Libyer konnte weder Eigentumsnachweise für die Geräte erbringen, noch sie entsperren, und machte rätselhafte Angaben zur Herkunft des Reisepasses, den er angeblich einem Fremden abgekauft habe.
Während der weiteren Ermittlungen identifizierten die Einsatzkräfte die Besitzerin eines der Mobiltelefone, ein iPhone, als eine Frau, der das Gerät am 23. März am Kölner Heumarkt gestohlen worden war. Auch ein anderes Telefon konnte einem Diebstahl in Düsseldorf zugeordnet werden. Die Beamten beschlagnahmten alle Mobiltelefone, den gestohlenen Reisepass und über 600 Euro Bargeld und nahmen den Mann fest. Dieser wurde an das Polizeipräsidium Köln übergeben. Die rechtmäßige Eigentümerin des iPhones erhielt ihr Gerät noch am selben Abend zurück.
Der 19-Jährige steht nun im Verdacht des unerlaubten Aufenthalts, des Ausweismissbrauchs sowie des Diebstahls und der Hehlerei und wird sich vor Gericht verantworten müssen.