Trio entwendet gemeinschaftlich Handy - Bundespolizei ergreift einige Stunden später einen Tatverdächtigen

In Essen: Dank Videoüberwachung Täter eines Diebstahls identifiziert
Essen – Am Hauptbahnhof Essen führte eine koordinierte Aktion der Bundespolizei zur Identifizierung eines Tatverdächtigen, nachdem einer jungen Frau aus Marl ein wertvolles Smartphone gestohlen wurde. Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend, als die 27-jährige Kolumbianerin bemerkte, dass ihr Mobiltelefon im Wert von 1.100 Euro abhandengekommen war. Die Geschädigte und ihr Begleiter, ein 27-jähriger marokkanischer Staatsbürger, gaben gegen 19:40 Uhr auf der Bundespolizeiwache eine Strafanzeige auf, wobei der Begleiter als Übersetzer fungierte. Die beiden hatten sich laut ihren Angaben zuvor auf einer Rolltreppe in der Haupthalle befunden und waren auf dem Weg zum Bahnsteig, als der Diebstahl geschah.
Durch die Auswertung der Videoüberwachung stellte sich heraus, dass drei unbekannte Männer der Frau gefolgt waren. Einer von ihnen griff in ihre Tragetasche und entwendete das Smartphone, welches er schnell an einen Komplizen weitergab. Die Verdächtigen verließen daraufhin den Hauptbahnhof, während einer von ihnen mit einem Zug weiterfuhr. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich blieb zunächst erfolglos.
Erst zu späterer Stunde, gegen 1:25 Uhr am folgenden Morgen, gelang es den Einsatzkräften, einen der mutmaßlichen Täter über die Überwachungskameras in der Haupthalle zu identifizieren. Der 19-Jährige, der sich unerlaubt in Deutschland aufhält, wurde vorläufig festgenommen und zur Feststellung seiner Identität zur Dienststelle gebracht. Bei seiner Durchsuchung konnte das gestohlene Telefon jedoch nicht gefunden werden. Der Tatverdächtige, ein algerischer Staatsbürger, verweigerte jegliche Aussage zum Vorfall.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Diebstahls eingeleitet und untersucht nun die Rolle des 19-Jährigen sowie der zwei weiteren unbekannten Männer. Zusätzlich muss sich der Festgenommene wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Die Ermittlungen dauern an.