Verbotene Waffe im Handgepäck - Bundespolizei stellt "Affenfaust" sicher

Am Nachmittag des 13. Juli 2025 stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei an der Luftsicherheitskontrollstelle des Flughafens Köln/Bonn bei der Gepäcknachschau eines 64-jährigen britischen Staatsangehörigen einen gefährlichen Gegenstand fest.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Im Handgepäck des Mannes befand sich eine sogenannte "Affenfaust" - ein Gegenstand, der als Totschläger eingestuft wird und gemäß Waffengesetz (WaffG) zu den verbotenen Waffen zählt.
Die Bundespolizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann wurde durch die Streife vor Ort mündlich belehrt.
Da der Beschuldigte einen in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten benennen konnte, und dieser der Bevollmächtigung zustimmte, wurde auf eine sofortige Mitnahme verzichtet. Die "Affenfaust" wurde sichergestellt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte die Person ihre Reise mit Flug FR 5520 nach Palma de Mallorca fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände - auch im Handgepäck - strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reisende sollten sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren.
Die Bundespolizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann wurde durch die Streife vor Ort mündlich belehrt.
Da der Beschuldigte einen in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten benennen konnte, und dieser der Bevollmächtigung zustimmte, wurde auf eine sofortige Mitnahme verzichtet. Die "Affenfaust" wurde sichergestellt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte die Person ihre Reise mit Flug FR 5520 nach Palma de Mallorca fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände - auch im Handgepäck - strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reisende sollten sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren.
Quelle: Nordrhein-Westfalen