Widerstand nach Hausverbot in Drogeriemarkt - Bundespolizei muss unkooperative Frau aus der Filiale führen

Polizeieinsatz nach Missachtung des Hausverbots in Drogeriemarkt
Dortmund - Fröndenberg (ots) - Eine Polizeistreife der Bundespolizei wurde alarmiert, nachdem eine Frau trotz Hausverbot das Geschäft betrat. Gegen 22:45 Uhr fanden die Beamten die 38-Jährige in der Drogeriefiliale vor, nachdem ihnen durch die Mitarbeiter mitgeteilt wurde, dass der Frau, die bereits polizeilich bekannt ist, zwei Tage zuvor ein Hausverbot auferlegt worden war.
Die Fröndenbergerin weigerte sich, den Laden freiwillig zu verlassen und lehnte jegliche Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften ab. Die Beamten sahen sich gezwungen, der Frau zu erklären, dass sie körperlichen Zwang anwenden werden, sollte sie weiterhin den Aufforderungen nicht nachkommen.
Trotz dieser Warnung blieb die Frau unkooperativ, sodass die Polizisten sie schließlich an den Armen aus der Filiale führten und aufgrund fehlender Reiseabsichten aus dem Bahnhof entfernten. Währenddessen versuchte die Frau durch Bewegungen ihrer Hände und Widerstandshandlungen den Einsatz zu behindern. Es war erforderlich, größere Kraft anzuwenden, um die Arme der Frau mit Handfesseln auf ihrem Rücken zu fixieren.
Während der Überführung zur Bundespolizeiwache Dortmund, äußerte die Frau, sie sei schwanger, woraufhin sofort Rettungskräfte hinzugezogen wurden. Die medizinische Untersuchung ergab jedoch keine Verletzungen, sodass eine ärztliche Behandlung nicht notwendig war.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Frau erlaubt, die Wache zu verlassen. Die Bundespolizei hat gegen die 38-jährige ghanaische Staatsangehörige ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs eingeleitet.