Widerstand zwecklos - Bundespolizei verhaftet 35-Jährigen

Am Freitagmittag (9. Mai) haben Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hamm einen 35-jährigen Mann verhaftet, der mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wurde.
Hamm (ots) - Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle gab der Mann an, keine Ausweispapiere mitzuführen und machte mündliche Angaben zu seinen Personalien. Bei der Überprüfung der Angaben im polizeilichen Datensystem stellten die Einsatzkräfte fest, dass das zu den angegebenen Personalien hinterlegte Lichtbild keine Ähnlichkeit mit dem kontrollierten Mann aufwies. Auf Vorhalt bekräftigte er jedoch, dass dies seine richtigen Personalien sind.
Auf Grund der erheblichen Zweifel an der Identität des Mannes, sollten seine Fingerabdrücke auf der Wache der Bundespolizei digital erfasst und mit dem polizeilichen Datenbestand abgeglichen werden.
Bereits auf dem Weg zur Wache wurde der 35-Jährige zunehmend aggressiver und kündigte an, keine Fingerabdrücke abgeben zu wollen. Auf der Wache widersetzte er sich mehrfach massiv gegen die erkennungsdienstliche Maßnahme. Polizeiliche Recherchen führten schließlich zur richtigen Identität des Mannes und offenbarten den mutmaßlichen Grund seines Widerstandes. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte den Mann mit zwei Haftbefehlen.
Wegen Diebstahl, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Hausfriedensbruch wurde der deutsche Staatsangehörige vom Amtsgericht Hamm in zwei Gerichtsverfahren zu 8 Monaten und 2 Wochen Freiheitsentzug verurteilt.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und lieferten ihn in eine Justizvollzuganstalt ein.
Da sie bei der Durchsuchung des Verhafteten zudem geringe Mengen an Betäubungsmittel fanden, leiteten sie neben dem Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes ein weiteres Strafverfahren ein.
Auf Grund der erheblichen Zweifel an der Identität des Mannes, sollten seine Fingerabdrücke auf der Wache der Bundespolizei digital erfasst und mit dem polizeilichen Datenbestand abgeglichen werden.
Bereits auf dem Weg zur Wache wurde der 35-Jährige zunehmend aggressiver und kündigte an, keine Fingerabdrücke abgeben zu wollen. Auf der Wache widersetzte er sich mehrfach massiv gegen die erkennungsdienstliche Maßnahme. Polizeiliche Recherchen führten schließlich zur richtigen Identität des Mannes und offenbarten den mutmaßlichen Grund seines Widerstandes. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte den Mann mit zwei Haftbefehlen.
Wegen Diebstahl, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Hausfriedensbruch wurde der deutsche Staatsangehörige vom Amtsgericht Hamm in zwei Gerichtsverfahren zu 8 Monaten und 2 Wochen Freiheitsentzug verurteilt.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und lieferten ihn in eine Justizvollzuganstalt ein.
Da sie bei der Durchsuchung des Verhafteten zudem geringe Mengen an Betäubungsmittel fanden, leiteten sie neben dem Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes ein weiteres Strafverfahren ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen