Zwei Festnahmen durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf - Eine Reise endet in der JVA

Am gestrigen Donnerstagvormittag (08.05.2025) wurde eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei bei der Bundespolizei vorstellig.
Düsseldorf (ots) - Hier stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bonn nach der Frau suchte. Im April dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Unterschlagung gegen die bereits im Januar 2021 Verurteilte erlassen. Da sie flüchtig war, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben.
Doch die im Kreis Düren lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte sie ihre Reise fort.
Donnerstagnachmittag dann kontrollierten die Beamten einen türkischen Staatsangehörigen, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Balikesir/Türkei vorstellte. Hier stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Hagen im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter vorsätzlicher Körperverletzung gegen den im Oktober 2023 Verurteilten erlassen hatte. Da sich der Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst.
Die Geldstrafe in Höhe von 3.820 Euro konnte der 54-Jährige vor Ort jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 191 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte den Justizbehörden überstellt.
Doch die im Kreis Düren lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte sie ihre Reise fort.
Donnerstagnachmittag dann kontrollierten die Beamten einen türkischen Staatsangehörigen, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Balikesir/Türkei vorstellte. Hier stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Hagen im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter vorsätzlicher Körperverletzung gegen den im Oktober 2023 Verurteilten erlassen hatte. Da sich der Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst.
Die Geldstrafe in Höhe von 3.820 Euro konnte der 54-Jährige vor Ort jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 191 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte den Justizbehörden überstellt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen