Bielefelder Zoll verhindert Steuerhinterziehung/Schmuggelware vorerst sichergestellt

Zoll stoppt Kleintransporter: Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen
Bielefeld (ots) - Ein Kleintransporter, der mit verschiedenen Post- und Paketsendungen auf dem Weg von Großbritannien nach Rumänien unterwegs war, wurde von den Zollbehörden in Bielefeld gestoppt. Im Fahrzeug befanden sich neben dem Fahrer zwei weitere Männer.
Bei der Überprüfung des Inhalts stellten die Beamten fest, dass einige der Produkte aus Großbritannien importiert waren, jedoch die notwendigen Zolldokumente für die Einfuhr nach Deutschland fehlten. Im Transporter konnte lediglich eine Rechnung für einen Motor im Wert von 4.500 Pfund Sterling vorgelegt werden.
Aufgrund des Verdachts auf Steuerhinterziehung wurde gegen den Fahrer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die entstehenden Einfuhrabgaben, welche sich auf gut 1.150 Euro beliefen, konnten nicht sofort bezahlt werden. Daher sicherte der Bielefelder Zoll den Pkw-Motor, die Mobiltelefone und die Smartwatch vorerst.
Hintergrundinformation
Waren aus Ländern außerhalb der EU können grundsätzlich bis zu bestimmten Werten zollfrei eingeführt werden. Für Reisende beträgt der Warenwert maximal 300 Euro, während Flug- und Seereisende bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen dürfen. Reisende unter 15 Jahren haben eine Freigrenze von 175 Euro. Wird diese Obergrenze überschritten, fallen Einfuhrabgaben an, die bei der Einreise mündlich beim Zoll anzumelden sind.