Illegale Beschäftigung aufgedeckt/Zoll stellt bei Baustellenprüfungen in Bielefeld zudem zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten fest

Verdachtslose Prüfungen decken Schwarzarbeit auf Bielefelds Baustellen auf
Am Mittwoch, den 2. April 2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bielefeld unangekündigte Prüfungen auf mehreren Baustellen in der Stadt durch, um mögliche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzudecken.
Während dieser Inspektionen stießen die Beamten auf einen 61-jährigen Mann aus dem Kosovo, der dort mit Aufräumarbeiten beschäftigt war. Auf einem Baufahrzeug wurde zudem der Reisepass eines 24-jährigen Kosovaren entdeckt, der sich offenbar beim Eintreffen der FKS von der Baustelle entfernt hatte.
Kosovarische Staatsbürger benötigen für den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland sowohl ein gültiges Visum als auch einen entsprechenden nationalen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Diese Dokumente konnten die beiden Männer jedoch nicht vorweisen.
Daher leitete die Behörde strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen sie ein. Ihre Ausweisdokumente wurden dem Ausländeramt Bielefeld zur weiteren Entscheidung über ihren Verbleib übergeben.
Zusätzlich wurden auf der Baustelle drei weitere Männer festgestellt: ein 42-jähriger Türke, ein 42-jähriger Mazedonier und ein 31-jähriger Kosovare, die zwar legal in Deutschland verweilen durften, jedoch nicht die erforderlichen Genehmigungen für ihre Arbeit besaßen.
Daraufhin informierte die FKS die zuständige Ausländerbehörde und leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die betroffenen Arbeiter ein. Zeitgleich wurden Ermittlungsverfahren gegen ihre Arbeitgeber eingeleitet.
Die Beamten trafen zudem auf drei rumänische Bauarbeiter, die von ihrem rumänischen Arbeitgeber aus im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit zur Arbeit nach Deutschland geschickt wurden. Hier wird noch geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Anmeldung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Sozialversicherungspflicht, eingehalten wurden.
Darüber hinaus deckten die Zollbeamten auf den Baustellen weitere Unregelmäßigkeiten auf. In zehn Fällen wurden Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung festgestellt, und in zwei Fällen besteht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Diese Vorfälle werden nun weiter untersucht, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.