Autofahrer driftet durch den Kreisverkehr und fährt Fußgänger an

Am Sonntagnachmittag (22.06.2025) gegen 17:45 Uhr ist es zu einem Verkehrsunfall am Kreisverkehr Hangeweiher gekommen.
Aachen (ots) - Ein Fußgänger wurde dabei leicht verletzt.
Ein 25-Jähriger driftete zum Unfallzeitpunkt mit seinem Fahrzeug mit angezogener Handbremse durch den Kreisverkehr, der die Straßen Aachener-und-Münchener-Allee, Goethestraße, Limburger Straße und Hermann-Löns-Allee miteinander verbindet. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet zu weit nach rechts, sodass er auf die Sperrfläche auf der Aachener-und-Münchener-Allee geriet. Dort überquerte gerade ein Fußgänger die Fahrbahn.
Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem Fahrzeug und dem 54-jährigen Mann aus Polen. Der Fußgänger wurde durch den Aufprall leicht verletzt.
Der Führerschein des 25-jährigen Aachener wurde sichergestellt. Der Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurde geprüft, konnte in dem konkreten Fall jedoch nicht bejaht werden. Das Verkehrskommissariat der Polizei Aachen ermittelt wegen des Anfangsverdachts eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr und einer fahrlässigen Körperverletzung. (kg)
Ein 25-Jähriger driftete zum Unfallzeitpunkt mit seinem Fahrzeug mit angezogener Handbremse durch den Kreisverkehr, der die Straßen Aachener-und-Münchener-Allee, Goethestraße, Limburger Straße und Hermann-Löns-Allee miteinander verbindet. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet zu weit nach rechts, sodass er auf die Sperrfläche auf der Aachener-und-Münchener-Allee geriet. Dort überquerte gerade ein Fußgänger die Fahrbahn.
Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem Fahrzeug und dem 54-jährigen Mann aus Polen. Der Fußgänger wurde durch den Aufprall leicht verletzt.
Der Führerschein des 25-jährigen Aachener wurde sichergestellt. Der Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurde geprüft, konnte in dem konkreten Fall jedoch nicht bejaht werden. Das Verkehrskommissariat der Polizei Aachen ermittelt wegen des Anfangsverdachts eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr und einer fahrlässigen Körperverletzung. (kg)
Quelle: Nordrhein-Westfalen