Falsches Kennzeichen für zu schnelle Fahrt

Unzulässige Fahrzeugnutzung führt zu Strafverfahren
Ein 66-jähriger Mann aus Bielefeld geriet ins Visier der Polizei, als er am Mittag mit seinem Motorroller auf der Engersche Straße fuhr. Der Polizist auf einem Motorrad bemerkte, dass der Roller mit 40 km/h unterwegs war, was nicht mit dem montierten Versicherungskennzeichen übereinstimmte.
Bei einer genaueren Überprüfung stellte sich heraus, dass das Kleinkraftrad ursprünglich gedrosselt wurde, um als Mofa mit maximal 25 km/h gefahren werden zu dürfen. Entgegen der Vorschriften war diese Drosselung jedoch nicht aktiv und der Fahrer überschritt deutlich die zulässige Geschwindigkeit. Dieser Umstand bedeutete, dass der Fahrer eigentlich einen Führerschein hätte besitzen müssen und das Fahrzeug eine andere Registrierung benötigte.
Da der Mann keine entsprechende Fahrerlaubnis besaß, ist nun ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Das Kleinkraftrad wurde beschlagnahmt.
Für weitere Informationen können sich Journalisten an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Bielefeld wenden. Ansprechpartner sind unter anderem Sonja Rehmert, Katja Küster und Fabian Rickel, erreichbar unter den angegebenen Telefonnummern oder per E-Mail. Über aktuelle Entwicklungen kann auch außerhalb der regulären Bürozeiten Kontakt zur Leitstelle aufgenommen werden.