Lkw-Fahrer darf nach Überholvorgang nicht mehr fahren

MK - Bielefeld - BAB 2 - Bad Oeynhausen - Autobahnpolizisten sind am Montag, 19.05.2025, am Autobahnkreuz Bad Oeynhausen auf den Fahrer eines Sattelzugs aufmerksam geworden, der einen anderen Lkw trotz ausgeschildertem Überholverbot auf der A 2 überholte.
Bielefeld (ots) - Den 29-jährigen Fahrer beobachteten die Beamten gegen 09:00 Uhr in Fahrtrichtung Hannover und stoppten ihn an der Anschlussstelle Porta-Westfalica. Bei seiner Überprüfung stellten sie fest, dass ihm, wegen einer Gefährdung im Straßenverkehr, seine Fahrerlaubnis bereits im Februar 2025 entzogen worden war und sein Führerschein sichergestellt werden sollte.
Aus diesem Grund verboten die Autobahnpolizisten dem 29-Jährigen aus Litauen, weiterzufahren und zogen seinen Führerschein ein. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelten sie den Betrag von 350 Euro im Rahmen einer sogenannten Sicherheitsleistung. Weiterhin wurde er angezeigt, weil der Verdacht bestand, dass er durch eine ausländische Arbeitsvermittlungsfirma, einer illegalen Beschäftigung als Lkw-Fahrer in Deutschland nachging. Der Sattelzug wurde von einem Berechtigten der deutschen Spedition übernommen.
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33615 Bielefeld
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Aus diesem Grund verboten die Autobahnpolizisten dem 29-Jährigen aus Litauen, weiterzufahren und zogen seinen Führerschein ein. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelten sie den Betrag von 350 Euro im Rahmen einer sogenannten Sicherheitsleistung. Weiterhin wurde er angezeigt, weil der Verdacht bestand, dass er durch eine ausländische Arbeitsvermittlungsfirma, einer illegalen Beschäftigung als Lkw-Fahrer in Deutschland nachging. Der Sattelzug wurde von einem Berechtigten der deutschen Spedition übernommen.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen