Statt Gefahrgut Kleider transportiert - Vermögensabschöpfung

Transport in ungeeignetem LKW führt zu hoher Geldstrafe
Bielefeld (ots) - Wegen eines unzulässigen Transports in einem ungeeigneten LKW droht einem Transportunternehmen eine Strafe von über 10.000 Euro. Am Parkplatz "Fuchsgrund" an der A2, auf Höhe von Porta Westfalica in Richtung Hannover, wurde gegen 14:40 Uhr ein LKW von Beamten des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei kontrolliert.
Trotz eines Gefahrgutaufklebers für Stückgut entpuppte sich die Ladung des LKW als Altkleider. Der 25-jährige Fahrer aus Polen hatte keine Gefahrgüter, sondern ungesicherte Kleidersäcke geladen, die gegen die Plane des Fahrzeugs drückten. Der eingesetzte LKW mit Planenaufbau war für den Transport solcher Ladungen völlig ungeeignet, da eigentlich ein Auflieger mit festen Außenwänden hätte verwendet werden müssen.
Normalerweise beträgt das Bußgeld für unzureichende Ladungssicherung 270 Euro. Doch in diesem Fall griff die sogenannte Vermögensabschöpfung, da das Unternehmen durch den Transport im günstigeren LKW finanzielle Vorteile erlangte.
Die Höhe der Strafe, basierend auf Faktoren wie Transportstrecke und Ladungsgewicht, wurde auf 10.044 Euro festgesetzt und von der Bußgeldstelle Minden-Lübbecke vollstreckt. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt, bis ein geeigneter Sattelzug mit festen Außenwänden zur Verfügung stand, um die Ladung ordnungsgemäß neu zu sichern.
Die Speditionsfirma aus Polen musste die Waren umpacken und die richtige Sicherung gewährleisten, bevor die Fahrt fortgesetzt werden durfte. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Bielefeld, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Kontaktdetails und Ansprechpartner sind auf der Webseite der Polizei Bielefeld verfügbar.