Unfall an unübersichtlicher Stelle: Pedelec-Fahrerin wird leicht verletzt

SI / Bielefeld / Mitte - Beim Abbiegen übersah eine Pkw-Fahrerin am Dienstag, 13.05.2025, auf der August-Bebel-Straße eine Bielefelderin auf ihrem Pedelec und stieß mit ihr zusammen.
Bielefeld (ots) - Die 30-jährige Golffahrerin befuhr gegen 14:50 Uhr die August-Bebel-Straße stadtauswärts. Nach der Einmündung zu Thielenstraße, beabsichtigte sie nach links auf einen Parkplatz eines Lebensmittelmarktes abzubiegen.
In diesem Moment kollidierte sie mit einer ebenfalls 30-jährigen Bielefelderin, die mit ihrem Pedelec den Radweg stadteinwärts nutzte.
Bei dem Zusammenstoß verletzte sich die Radfahrerin leicht. Sie verzichtete jedoch auf einen Rettungswagen.
Die Golffahrerin teilte den Polizeibeamten mit, dass ein Lieferwagen ihre Sicht versperrt hatte. Dieser stand in einer seitlichen Parkbucht zwischen Radweg und Fahrbahn.
Die Polizei erinnert Pkw-Fahrer daran, an unübersichtlichen Stellen besonders vorsichtig zu fahren, um schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrer, nicht zu gefährden.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235
E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
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Bei dem Zusammenstoß verletzte sich die Radfahrerin leicht. Sie verzichtete jedoch auf einen Rettungswagen.
Die Golffahrerin teilte den Polizeibeamten mit, dass ein Lieferwagen ihre Sicht versperrt hatte. Dieser stand in einer seitlichen Parkbucht zwischen Radweg und Fahrbahn.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen