Zwei Mal unter Drogeneinfluss angehalten

Am Montag, 30.06.2025, gegen 16:00 Uhr, überprüften Beamte des Verkehrsdienstes im Bereich Heeper Str.
Bielefeld (ots) - / Mühlenstraße einen 5er BMW wegen des Verdachts auf technische Mängel und weil der Fahrer nicht angeschnallt war.
Im Rahmen der Überprüfung bekamen die Polizisten den Eindruck, dass der 20-jährige Bielefelder Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmittel stand. Ein Drogentest ergab eine positive Reaktion auf THC (Haschisch). Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und bis zur völligen Ausnüchterung die Weiterfahrt untersagt.
Der 20-Jährige hatte einen Führerschein auf Probe.
Ihn erwartet jetzt eine Verlängerung der Probezeit, gegebenenfalls der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.
Des Weiteren ergeht ein Bußgeldbescheid über mindestens 500 Euro und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
An seinem 20 Jahre alten BMW konnten diverse Mängel, unter anderem unsachgemäße LED-Scheinwerfer und die falsche Reifengröße, festgestellt werden. Auch für den PKW wurde die Weiterfahrt untersagt.
Dazu kommen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt für die technischen Mängel am Fahrzeug, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.
Die gleiche Streife des Verkehrsdienstes konnte dann gegen 18:15 Uhr den besagten BMW im Bereich Heeper Straße / Holländische Straße wieder beobachten. Wieder war der 20-jährige Bielefelder als Fahrer am Steuer. Wegen widersprüchlicher Angaben zu seinem Drogenkonsum wurde ihm dann noch einmal eine weitere Blutprobe entnommen und noch einmal die Weiterfahrt untersagt.
Sein Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel wurde dann einem Bekannten des 20-Jährigen übergeben.
Jetzt erwartet den Bielefelder ein weiterer Bußgeldbescheid mit zwei Punkten und 1000 Euro Bußgeld.
Es liegt jetzt im Ermessen der Führerscheinstelle Bielefeld, ob die Fahrerlaubnis des Betroffenen widerrufen wird.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235
E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Im Rahmen der Überprüfung bekamen die Polizisten den Eindruck, dass der 20-jährige Bielefelder Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmittel stand. Ein Drogentest ergab eine positive Reaktion auf THC (Haschisch). Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und bis zur völligen Ausnüchterung die Weiterfahrt untersagt.
Der 20-Jährige hatte einen Führerschein auf Probe.
Ihn erwartet jetzt eine Verlängerung der Probezeit, gegebenenfalls der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.
Des Weiteren ergeht ein Bußgeldbescheid über mindestens 500 Euro und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
An seinem 20 Jahre alten BMW konnten diverse Mängel, unter anderem unsachgemäße LED-Scheinwerfer und die falsche Reifengröße, festgestellt werden. Auch für den PKW wurde die Weiterfahrt untersagt.
Dazu kommen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt für die technischen Mängel am Fahrzeug, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.
Die gleiche Streife des Verkehrsdienstes konnte dann gegen 18:15 Uhr den besagten BMW im Bereich Heeper Straße / Holländische Straße wieder beobachten. Wieder war der 20-jährige Bielefelder als Fahrer am Steuer. Wegen widersprüchlicher Angaben zu seinem Drogenkonsum wurde ihm dann noch einmal eine weitere Blutprobe entnommen und noch einmal die Weiterfahrt untersagt.
Sein Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel wurde dann einem Bekannten des 20-Jährigen übergeben.
Jetzt erwartet den Bielefelder ein weiterer Bußgeldbescheid mit zwei Punkten und 1000 Euro Bußgeld.
Es liegt jetzt im Ermessen der Führerscheinstelle Bielefeld, ob die Fahrerlaubnis des Betroffenen widerrufen wird.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen