Kreispolizeibehörde Coesfeld/Polizei informiert über die Nutzung von Vapes durch Minderjährige

Coesfeld: Aktuelle Informationen zu illegalen Vapes und anderen gefährlichen Gegenständen
Unter anderem werden E-Zigaretten (Vapes), Messer und Elektroschockgeräte thematisiert. Diese Informationen werden inzwischen auch von weiteren Schulen im Kreis Coesfeld an die Eltern weitergegeben. Das Kommissariat für Prävention und Opferschutz lud kürzlich die Schulleitungen aller weiterführenden Schulen des Kreises zu einer Veranstaltung ein, um sie im Umgang mit solchen Vorkommnissen zu schulen und zu sensibilisieren.
Obwohl das Thema wichtig ist, handelt es sich hierbei nicht um etwas Neues. Die Polizei im Kreis Coesfeld hat keine Zunahme der Fälle festgestellt. Trotz alledem bietet die aktuelle Berichterstattung eine Gelegenheit, das Thema erneut zu beleuchten. Vapes erfreuen sich, auch bei Kindern und Jugendlichen, großer Beliebtheit und haben vielfach die traditionelle Zigarette verdrängt. Der illegale Verkauf über das Internet oder soziale Medien umgeht oft den Jugendschutz, da der Verkauf und Konsum aufgrund der gesundheitlichen Risiken erst ab 18 Jahren erlaubt sind.
Besonders problematisch wird es, wenn den verdampfbaren Flüssigkeiten (Liquids) illegale Substanzen wie synthetisches Cannabis oder K.O.-Tropfen beigemischt werden, was je nach Dosierung gesundheitliche Schäden bis hin zu tödlichen Folgen auslösen kann. Ebenso führen diese Mittel zur Abhängigkeit. Oftmals besteht Unklarheit darüber, welche Inhaltsstoffe in illegal erworbenen Vapes enthalten sind, und die Wirkstoffkonzentration ist unvorhersehbar, selbst bei Produkten derselben Marke kann es zu unterschiedlichen Dosierungen kommen.
Die Kreispolizeibehörde Coesfeld erteilt daher folgende Hinweise:
- Eltern minderjähriger Kinder sollten diese über die Risiken des Umgangs mit illegalen Vapes aufklären
- Das Internet ist kein rechtsfreier Raum; Gegenstände, die im regulären Handel nicht legal sind, bleiben auch auf Online-Marktplätzen illegal
- Der Kauf von Tabakwaren, inklusive E-Zigaretten, ist gemäß Jugendschutzgesetz für Minderjährige verboten, egal ob die Liquids Nikotin enthalten
- Erwachsene, die verbotene Gegenstände wie Vapes oder Waffen an Minderjährige weitergeben oder verkaufen, müssen mit erheblichen Bußgeldern oder strafrechtlicher Verfolgung rechnen
- Erstatten Sie bei Kenntnis über entsprechende Vorfälle immer Anzeige bei der Polizei
Für weitere Fragen oder Informationen steht Ihnen das Kommissariat für Prävention und Opferschutz unter der Telefonnummer 02541/14-444 zur Verfügung.