15-jährige E-Scooter-Fahrerin bei Unfall verletzt

An der Ausfahrt des Kreisverkehrs Friedrich-Ebert-Platz / Schoellerstraße kam es gestern zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem E-Scooter.
Düren (ots) - Die 15 Jahre alte Fahrerin des E-Scooters befuhr verkehrswidrig den Gehweg. Von dort bog die Dürenerin links auf den Fußgängerüberweg in Richtung Kölnstraße ab. Ein 83-jähirger Pkw-Fahrer aus Niederzier wollte den Kreisverkehr in Richtung Schoellerstraße verlassen. Aufgrund der Verkehrslage und des Tempos der E-Scooter-Fahrerin habe er einen Zusammenstoß nicht verhindern können. Es kam zur Kollision der Fahrzeuge und die 15-Jährige wurde verletzt. Ein Rettungswagen brachte sie zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.
Die Polizei macht in diesem Zusammenhang noch einmal auf wichtige Regeln bei der Nutzung von E-Scootern aufmerksam:
- Für die Nutzung von E-Scootern gilt ein Mindestalter von 14
Jahren.
- Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie
für Autofahrende. Auch der Konsum von Betäubungsmitteln ist
nicht erlaubt.
- Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen ist
untersagt, außer ein explizites Schild erlaubt dies.
- E-Scooter-Fahrende müssen Radwege nutzen, falls nicht vorhanden,
die Fahrbahn.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
Die Polizei macht in diesem Zusammenhang noch einmal auf wichtige Regeln bei der Nutzung von E-Scootern aufmerksam:
- Für die Nutzung von E-Scootern gilt ein Mindestalter von 14
Jahren.
- Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie
für Autofahrende. Auch der Konsum von Betäubungsmitteln ist
nicht erlaubt.
- Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen ist
untersagt, außer ein explizites Schild erlaubt dies.
- E-Scooter-Fahrende müssen Radwege nutzen, falls nicht vorhanden,
die Fahrbahn.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen