Verkehrsunfall in Dortmund-Asseln: 20-Jähriger gerät in Gegenverkehr

Lfd. Nr.: 0564 Zwei Autos sind Donnerstagabend (26.
Dortmund (ots) - Juni 2025) auf dem Asselner Hellweg frontal zusammengestoßen. Eine Person wurde leicht verletzt. Für die Dauer der Unfallaufnahme blieb die Straße in beide Richtungen gesperrt.
Um 18:13 Uhr fuhr eine 55-jährige Dortmunderin mit ihrem Mercedes auf dem Asselner Hellweg. Ihr kam ein 20-jähriger Dortmunder mit einem BMW entgegen. Dieser lenkte sein Auto in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem Mercedes.
Die Dortmunderin blieb unverletzt, der 20-Jährige kam leicht verletzt in ein Krankenhaus. Die Beamten konnten im BMW Cannabis und dazugehörige Zubereitungsutensilien finden. Zudem stellten sie einen entsprechenden Geruch im Fahrzeuginnenraum fest. Aufgrund der Feststellungen wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Außerdem gab der 20-Jährige an, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei.
Bei dem Unfall entstand ein geschätzter Sachschaden von 17.000 Euro. Den 20-Jährigen erwarten Anzeigen wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge des Genusses berauschender Mittel sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Annika Roß
Telefon: 0231/132-1033
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
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Um 18:13 Uhr fuhr eine 55-jährige Dortmunderin mit ihrem Mercedes auf dem Asselner Hellweg. Ihr kam ein 20-jähriger Dortmunder mit einem BMW entgegen. Dieser lenkte sein Auto in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem Mercedes.
Die Dortmunderin blieb unverletzt, der 20-Jährige kam leicht verletzt in ein Krankenhaus. Die Beamten konnten im BMW Cannabis und dazugehörige Zubereitungsutensilien finden. Zudem stellten sie einen entsprechenden Geruch im Fahrzeuginnenraum fest. Aufgrund der Feststellungen wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Außerdem gab der 20-Jährige an, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei.
Bei dem Unfall entstand ein geschätzter Sachschaden von 17.000 Euro. Den 20-Jährigen erwarten Anzeigen wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge des Genusses berauschender Mittel sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen