Neumühl: Polizei beendet unerlaubtes Glücksspiel in Gasthaus

Am Freitagabend (6. Juni) hat die Polizei Duisburg ein illegal betriebenes Glücksspiel in einem ehemaligen Gasthaus in Hamborn aufgedeckt und beendet.
Duisburg (ots) - Eine Zeugin hatte gegenüber der Polizei berichtet, dass dort regelmäßig unerlaubte Spielveranstaltungen stattfinden sollen. Die Einsatzkräfte wurden durch eine Social-Media-Anzeige auf eine Veranstaltung aufmerksam, die genau zu den Zeugenangaben passte. Polizisten beobachteten den Bereich rund um das Gasthaus in der Nähe der Obermarxloher Straße, und der Verdacht erhärtete sich.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg beantragte daraufhin beim Amtsgericht Duisburg einen Durchsuchungsbeschluss, der durch einen Richter erlassen wurde. Kurz nach 22 Uhr durchsuchten die Polizisten das Gebäude und stellten fest, dass rund um einen Pokertisch 13 Personen im Alter von 26 bis 62 Jahren mit verschiedenen Nationalitäten (darunter deutsche, türkische, ukrainische und polnische Staatsbürger) aus verschiedenen Städten Nordrhein-Westfalens an dem illegalen Glücksspiel teilnahmen.
Bei der Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte die Personalien aller anwesenden Personen fest. Zudem beschlagnahmten sie Bargeld in Höhe einer vierstelligen Summe, elektronische Speichermedien, ein Elektroimpulsgerät sowie Betäubungsmittel.
Die Beamten fertigten darüber hinaus Strafanzeigen unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.
Bei der Überprüfung der Personen stellten die Ermittler fest, dass gegen eine Person ein Haftbefehl vorlag. Gegen eine erforderliche Geldzahlung konnte der Gesuchte seinen Haftbefehl abwenden.
Die Polizei Duisburg setzt ihre Ermittlungen fort, um die Hintergründe des illegalen Glücksspiels weiter aufzuklären.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047
Fax: 0203 280 1049
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Bei der Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte die Personalien aller anwesenden Personen fest. Zudem beschlagnahmten sie Bargeld in Höhe einer vierstelligen Summe, elektronische Speichermedien, ein Elektroimpulsgerät sowie Betäubungsmittel.
Die Beamten fertigten darüber hinaus Strafanzeigen unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.
Bei der Überprüfung der Personen stellten die Ermittler fest, dass gegen eine Person ein Haftbefehl vorlag. Gegen eine erforderliche Geldzahlung konnte der Gesuchte seinen Haftbefehl abwenden.
Die Polizei Duisburg setzt ihre Ermittlungen fort, um die Hintergründe des illegalen Glücksspiels weiter aufzuklären.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen