Pkw-Fahrerin kollidiert mit Kind auf E-Scooter

Unfall mit Elektroroller in Euskirchen: 12-jähriger Junge verletzt
Euskirchen – Eine 34-jährige Fahrerin aus Euskirchen war mit ihrem Pkw auf der Mühlenstraße unterwegs und wollte im Einmündungsbereich nach links auf die Bergerstraße abbiegen. Zeitgleich fuhr ein 12-jähriger Junge auf einem Elektroroller die Bergerstraße entlang und wollte geradeaus auf die Mühlenstraße.
Beim Abbiegen kam es zur Kollision zwischen der Autofahrerin und dem entgegenkommenden Kind. Das Kind stürzte und erlitt Verletzungen, weshalb es mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde. Es stellte sich heraus, dass am Elektroroller ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eine Anzeige erstellt. Zudem ist das Fahren eines E-Scooters erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt, ohne dass ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung nötig ist – das Mindestalter ist jedoch klar gesetzlich festgelegt.
Die Polizei betont erneut, dass Kinder keine E-Scooter im Straßenverkehr nutzen dürfen, da dies nicht nur rechtliche Folgen haben kann, sondern auch ein erhebliches Risiko für Unfälle und Verletzungen darstellt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Euskirchen.