Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte nach Hausfriedensbruch

Ex-Freund verstößt gegen Annäherungsverbot
Gelsenkirchen (ots) - Einem Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen zufolge darf sich der Ex-Freund einer Frau ihr oder ihrer Wohnung nicht nähern. Dennoch entdeckten die Beamten den Mann schlafend in der Wohnung der betroffenen Frau.
Bei seinem Zusammentreffen mit der Polizei machte der alkoholisierte 26-Jährige widersprüchliche Aussagen zu seiner Anwesenheit in der Wohnung und seinem festen Wohnsitz. Die Beamten nahmen ihn vorläufig fest.
Während der Überführung zum Polizeigewahrsam führte eine Polizeibeamtin den Mann durch den Hausflur. In einem plötzlichen Versuch, warf der Festgenommene die Beamtin beinahe die Treppe hinunter. Durch schnelles Eingreifen, indem sie den Arm des 26-Jährigen ergriff, konnte die Beamtin einen schwereren Unfall verhindern, dennoch kamen beide infolge der Attacke zu Fall, blieben aber unverletzt.
Der Mann wurde letztendlich ins Polizeigewahrsam gebracht. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruch und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.