Mit E-Scootern sicher ans Ziel!

Vorsicht bei E-Scootern: Sicherheitsmaßnahmen und Unfallvermeidung im Oberbergischen Kreis
Im Oberbergischen Kreis wurde kürzlich zweimal die Polizei aufgrund schwerer Verkehrsunfälle mit E-Scootern alarmiert. Diese modernen Fortbewegungsmittel sind keine harmlosen Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Beim Fahren ist eine sorgfältige Vorbereitung wichtig; Fähigkeiten wie Anfahren, Bremsen und das Halten der Balance sollten unbedingt geübt werden.
Am vergangenem Sonntag erlitt ein 21-jähriger Mann aus Reichshof lebensgefährliche Verletzungen bei einem Unfall und musste per Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. Einen Tag später kam es zu einem weiteren Zwischenfall, bei dem eine 17-jährige Gummersbacherin schwer verletzt wurde.
Um solche Unfälle möglichst zu vermeiden, sollten E-Scooter-Nutzer bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachten:
- Helmpflicht: Ein Helm kann im Fall eines Unfalls vor schweren Verletzungen schützen und möglicherweise Leben retten.
- Versicherung und Betriebserlaubnis: Der E-Scooter muss versichert und mit einer Betriebserlaubnis ausgestattet sein.
- Mindestalter: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Einzelnutzung: Der E-Scooter ist für eine alleinige Nutzung gedacht, also nur eine Person pro Fahrzeug.
- Drogen und Alkohol: Auch hier gelten die gleichen gesetzlichen Grenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
- Technische Änderungen: Veränderungen am E-Scooter sind nicht erlaubt, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Handyverbot: Die Hände sollten stets am Lenker bleiben, auch das Telefonieren während der Fahrt ist untersagt.
- Gehwegverbot: E-Scooter-Nutzer müssen den Radweg benutzen; fehlt dieser, ist die Fahrbahn zu wählen.
Bitte fahren Sie umsichtig und kommen sicher ans Ziel.
Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:
Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis Telefon: 02261 8199-1211 E-Mail: pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de Website: https://oberbergischer-kreis.polizei.nrw/
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