Karnevalstage sind auch Jugendschutztage

Gütersloh (ots) - Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen
In Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte nimmt die Polizei gezielt Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen vor. Die Polizei Gütersloh betont, dass weder Branntwein noch branntweinhaltige Getränke an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben oder ihnen der Konsum erlaubt werden darf. Bei Bier, Wein und Sekt liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren.
Sowohl Verkäufer als auch Erwachsene, die den Konsum in ihrer Gegenwart erlauben, handeln ordnungswidrig. Laut Jugendschutzgesetz können dafür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Verkäufern wird dringend empfohlen, die relevanten Altersgrenzen zu notieren und von jungen Kunden generell den Personalausweis zu überprüfen. Zuwiderhandlungen werden streng verfolgt.
Zur Unterstützung verteilt das Kriminalkommissariat für Prävention und Opferschutz in diesem Jahr Alterskontrollscheiben an Verkaufsstände. Diese Drehscheiben zeigen auf, welche alkoholischen Getränke an Jugendliche ausgegeben werden dürfen und welche nicht.
Karnevalvereine unterstützen die Initiative und fordern alle Mitglieder sowie erwachsenen Teilnehmer auf, sich verantwortungsvoll und vorbildlich zu verhalten. Bei Fragen stehen die Polizisten sowie das Kommissariat für Prävention und Opferschutz während der Karnevalstage jederzeit zur Verfügung.
Die Maßnahmen zum Jugendschutz haben einen präventiven Charakter. Kinder und Jugendliche werden auch angesprochen und kontrolliert, um einen Alkoholmissbrauch schon im Vorfeld zu verhindern.