Mehrere Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten HU-Plaketten und fehlender Fahrerlaubnis festgestellt

Am Freitag, 4. Juli, stellten Kolleginnen und Kollegen des Verkehrsdienstes der Polizei Höxter im Rahmen von Kontrollen mehrere Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Hauptuntersuchungsplaketten sowie Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis fest.
Kreis Höxter (ots) - Gegen 07:50 Uhr fiel den Beamten in Brakel-Istrup ein geparkter Lkw der Marke IVECO auf, der mit einer augenscheinlich echten HU-Plakette mit Gültigkeit bis 2027 versehen war. Der Zustand des Fahrzeugs ließ jedoch Zweifel an einer bestandenen Hauptuntersuchung aufkommen. Ermittlungen ergaben, dass durch einen gefälschten Stempel im Rahmen einer Fahrzeugumschreibung ein sogenannter "bereinigter" Fahrzeugschein - also ohne erkennbaren Feuchtstempel - sowie eine echte Plakette über das zuständige Straßenverkehrsamt erschlichen wurden. Das hintere Kennzeichen wurde sichergestellt. Gegen den 65-jährigen Halter wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Nur etwa 20 Minuten später überprüften die Kollegen in Brakel-Herste einen geparkten Volvo. Hier stellten die Beamten eine gefälschte HU-Plakette mit Gültigkeit bis 2027 am hinteren Kennzeichen fest. Das Fahrzeug war zuletzt im Jahr 2021 zur regulären Hauptuntersuchung. Auch hier wurde das hintere Kennzeichen sichergestellt. Den 40-jährigen Fahrzeughalter erwartet ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
Gegen 11:25 Uhr wurde in Peckelsheim an einer Tankstelle ein Honda beobachtet, dessen Fahrer nach dem Tankvorgang weiterfuhr. Eine Recherche ergab, dass der männliche Fahrer vermutlich der Ehemann der Fahrzeughalterin ist, der nach einem Führerscheinentzug eine Sperre bis 2017 hatte. Eine in Deutschland neu ausgestellte Fahrerlaubnis war nicht vorhanden.
Das Fahrzeug wurde kurz darauf kontrolliert. Der Mann händigte bei der Kontrolle einen polnischen Führerschein mit Ausstellungsjahr 2008 aus - ausgestellt vor dem Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis. Der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestätigte sich nach Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde Höxter. Er wurde als Beschuldigter belehrt.
Die Fahrzeughalterin, seine Ehefrau, wurde ebenfalls belehrt, da sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen bzw. angeordnet hatte. Auf Nachfrage übergab sie den Beamten ebenfalls einen polnischen Führerschein. Dieser wies deutliche Fälschungsmerkmale auf und wurde als Falsifikat eingestuft.
Gegen die 55-jährige Frau wurden somit zwei Strafverfahren eingeleitet - wegen Urkundenfälschung und des Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ihr Ehemann muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Beide mussten das Fahrzeug stehen lassen und zu Fuß den Heimweg antreten./rek
Nur etwa 20 Minuten später überprüften die Kollegen in Brakel-Herste einen geparkten Volvo. Hier stellten die Beamten eine gefälschte HU-Plakette mit Gültigkeit bis 2027 am hinteren Kennzeichen fest. Das Fahrzeug war zuletzt im Jahr 2021 zur regulären Hauptuntersuchung. Auch hier wurde das hintere Kennzeichen sichergestellt. Den 40-jährigen Fahrzeughalter erwartet ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
Gegen 11:25 Uhr wurde in Peckelsheim an einer Tankstelle ein Honda beobachtet, dessen Fahrer nach dem Tankvorgang weiterfuhr. Eine Recherche ergab, dass der männliche Fahrer vermutlich der Ehemann der Fahrzeughalterin ist, der nach einem Führerscheinentzug eine Sperre bis 2017 hatte. Eine in Deutschland neu ausgestellte Fahrerlaubnis war nicht vorhanden.
Das Fahrzeug wurde kurz darauf kontrolliert. Der Mann händigte bei der Kontrolle einen polnischen Führerschein mit Ausstellungsjahr 2008 aus - ausgestellt vor dem Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis. Der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestätigte sich nach Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde Höxter. Er wurde als Beschuldigter belehrt.
Die Fahrzeughalterin, seine Ehefrau, wurde ebenfalls belehrt, da sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen bzw. angeordnet hatte. Auf Nachfrage übergab sie den Beamten ebenfalls einen polnischen Führerschein. Dieser wies deutliche Fälschungsmerkmale auf und wurde als Falsifikat eingestuft.
Gegen die 55-jährige Frau wurden somit zwei Strafverfahren eingeleitet - wegen Urkundenfälschung und des Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ihr Ehemann muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Beide mussten das Fahrzeug stehen lassen und zu Fuß den Heimweg antreten./rek
Quelle: Nordrhein-Westfalen