Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - 2502109

Unfallfluchten in Hilden und Mettmann: Polizei bittet um Hinweise
Im Februar 2025 ereigneten sich zwei Vorfälle von Unfallflucht, die die Polizei in Hilden und Mettmann beschäftigen. Der erste Vorfall fand an der Körnerstraße in Hilden statt. Ein grauer VW Golf, der am Montagabend gegen 19 Uhr in der Nähe der Hausnummer 14 geparkt war, wurde beschädigt. Der Fahrzeughalter entdeckte den Schaden an der vorderen linken Seite, als er am Dienstag gegen 11:20 Uhr zu seinem Pkw zurückkehrte. Der verursachte Schaden wird auf einen mittleren dreistelligen Betrag geschätzt. Die Polizei Hilden bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02103 898-6410.
Der zweite Vorfall ereignete sich am Mittwoch, den 26. Februar 2025, an der Kreuzung Neanderstraße / Ringstraße in Mettmann. Eine 22-jährige Fußgängerin wollte gegen 7 Uhr bei einer ausgeschalteten Ampel die Neanderstraße in Richtung "Am Kolben" überqueren. Zeitgleich bog eine Fahrerin eines silbernen Autos von der Ringstraße links in die Neanderstraße ab und erfasste die Fußgängerin, die daraufhin stürzte. Die Fahrerin flüchtete in Richtung "Am Rathaus". Die Fußgängerin zog sich leichte Verletzungen zu, die ambulant im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Flüchtige wird als etwa 20 bis 30 Jahre alte Frau mit langen dunkelblonden Haaren und normaler Figur beschrieben. Die Polizei in Mettmann nimmt Hinweise unter 02104 982-6250 entgegen.
Wichtige Hinweise der Polizei:
- Unfallfluchten sind Straftaten, keine Kavaliersdelikte.
- Melden Sie solche Ereignisse umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle oder über den Notruf 110.
- Lassen Sie das Fahrzeug möglichst unverändert am Unfallort.
- Beseitigen oder verändern Sie keine Unfallspuren, da selbst kleinste Details wie Lacksplitter oder Glasreste für Ermittlungen wichtig sein können.
- Falls Veränderungen unvermeidbar sind, dokumentieren Sie die Situation und Spuren durch Fotos.
Für weitere Auskünfte steht die Kreispolizeibehörde Mettmann zur Verfügung.