Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - 2507013

© Symbolfoto
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In den vergangenen Tagen registrierte die Polizei im Kreis Mettmann folgende Verkehrsunfallfluchten: --- Langenfeld --- Am Dienstag, 1. Juli 2025, kam es in Langenfeld zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein Ford Focus beschädigt wurde.
Langenfeld (ots) - Gegen 14:45 Uhr parkte ein 35-jähriger Solinger den grauen Ford an der Straße Zum Stadtbad in Höhe der Hausnummer 7. Als er gegen 18 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, bemerkte er Beschädigungen an der vorderen linken Karosserieseite. Unter dem Scheibenwischer fand der Ford-Fahrer zudem einen Zettel mit Hinweisen auf ein mögliches Verursacherfahrzeug der Marke Audi mit dem Kennzeichen für Bergisch-Gladbach (GL). Der Verursacher oder die Verursacherin hatte sich von der Unfallörtlichkeit entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Die Polizei schätzt den an dem Ford Focus entstandenen Schaden auf mehrere hundert Euro.
Hinweise zum Geschehen nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 288-6310, jederzeit entgegen. Insbesondere die Verfasserin oder der Verfasser des Hinweiszettels werden gebeten, sich zu melden.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
- Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat!
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
sind.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
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möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
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Quelle: Nordrhein-Westfalen