Die Digitalisierung schreitet voran | Einführung der elektronischen Akte bei der Polizei NRW

Mönchengladbach (ots)
Die Behörden haben einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht. Ausschlaggebend für diese Änderung sind die Paragraphen 32 bis 32f der Strafprozessordnung (StPO). Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Akten in Strafangelegenheiten ausschließlich elektronisch geführt werden.
Diese Umstellung der Arbeitsprozesse verspricht eine erhebliche Ressourceneinsparung, da der manuelle Austausch von Akten mit der Staatsanwaltschaft entfällt. Für die Bürger bedeutet diese Neuerung ebenfalls eine Verbesserung: Wichtige Dokumente, beispielsweise für Anzeigenerstatter, können künftig digital bereitgestellt werden. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger erforderliche Dokumente bequem elektronisch an die Polizei übermitteln.
Weitere Informationen zur elektronischen Akte finden Sie auf folgender Webseite: https://moenchengladbach.polizei.nrw/artikel/einfuehrung-der-elektronischen-akte-zur-foerderung-des-elektronischen-rechtsverkehrs.
Bereits seit 2022 bietet die Polizei NRW den Bürgern die Möglichkeit, Anzeigen über die Internetwache digital zu erstatten, wodurch Wartezeiten auf der Wache vermieden werden können. Im Notfall oder bei dringenden Angelegenheiten sollten Sie jedoch weiterhin die 110 kontaktieren! (lh)
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