Rechtsdemo am Samstag in Münster "Muss das eigentlich sein?" Warum das Recht auf Versammlung herausragend wichtig ist - und was die Polizei damit zu tun hat

Für Samstag, den 5.7., zeigt ein bekannter Rechtsextremist eine Demonstration in Münster an.
Münster (ots) - Der Gegenprotest lässt nicht lange auf sich warten. Mittlerweile gibt es vier angezeigte Versammlungen gegen rechts. Die Polizei ist mit vielen Kräften im Einsatz, um die Versammlungen zu schützen. Und Viele fragen sich: Warum ist das eigentlich so? Und warum verbietet man das alles nicht einfach?
Viele Fragen, klare Antwort: Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Selbst diejenigen, die diese Staatsform abschaffen wollen, haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, solange sie es friedlich und ohne Waffen tun. Die Polizei schützt bei Versammlungen genau dieses Recht. Dabei ist sie zur Neutralität verpflichtet. Das gilt selbst dann, wenn Demokratiefeinde ihre Parolen skandieren und die Abschaffung einfordern. Das ist auch für Polizistinnen und Polizisten nicht immer leicht zu ertragen. Dennoch gehört es zu unserem Auftrag, auch solche Versammlungen zu ermöglichen, wenn sie denn friedlich verlaufen.
Fakt ist: Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, neutral zu sein. Es ist die gesetzliche Aufgabe der Polizei, Versammlungen zu schützen, dies ist komplex, mit vielen rechtlichen Facetten bewehrt und immer der Gefahr ausgesetzt, Kritik von allen Seiten zu bekommen.
Das Recht auf Versammlungen ist auch das Recht des Andersdenkenden. Bis hin zu denen, die bereit sind und das Ziel haben, diese Demokratie abzuschaffen.
Unser Appell:
- Demonstrieren Sie friedlich und nutzen sie die Chancen der
Meinungsfreiheit, die unsere Demokratie bietet
- Unterstützen Sie die Polizei bei der Gewährleistung eines
friedlichen Verlaufs
- Folgen Sie den Weisungen der eingesetzten Kolleginnen und
Kollegen
- Denken Sie daran: die eigene Identität zu verschleiern, ist bei
Demonstrationen nicht zulässig (es gilt das "Vermummungsverbot")
- Uniformen oder Uniformteile dürfen bei Versammlungen nicht
getragen werden
- Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen bei Versammlungen
nicht mit-geführt werden
- Verhinderungsblockaden und Gewalt sind ein NoGo und nicht vom
Ver-sammlungsrecht gedeckt
Wir wünschen uns einen friedlichen Samstag und aktiv gelebte Demokratie, wie wir sie schon so häufig in Münster bei Demonstrationen erlebt haben.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Telefon: 0251 275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Viele Fragen, klare Antwort: Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Selbst diejenigen, die diese Staatsform abschaffen wollen, haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, solange sie es friedlich und ohne Waffen tun. Die Polizei schützt bei Versammlungen genau dieses Recht. Dabei ist sie zur Neutralität verpflichtet. Das gilt selbst dann, wenn Demokratiefeinde ihre Parolen skandieren und die Abschaffung einfordern. Das ist auch für Polizistinnen und Polizisten nicht immer leicht zu ertragen. Dennoch gehört es zu unserem Auftrag, auch solche Versammlungen zu ermöglichen, wenn sie denn friedlich verlaufen.
Fakt ist: Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, neutral zu sein. Es ist die gesetzliche Aufgabe der Polizei, Versammlungen zu schützen, dies ist komplex, mit vielen rechtlichen Facetten bewehrt und immer der Gefahr ausgesetzt, Kritik von allen Seiten zu bekommen.
Das Recht auf Versammlungen ist auch das Recht des Andersdenkenden. Bis hin zu denen, die bereit sind und das Ziel haben, diese Demokratie abzuschaffen.
Unser Appell:
- Demonstrieren Sie friedlich und nutzen sie die Chancen der
Meinungsfreiheit, die unsere Demokratie bietet
- Unterstützen Sie die Polizei bei der Gewährleistung eines
friedlichen Verlaufs
- Folgen Sie den Weisungen der eingesetzten Kolleginnen und
Kollegen
- Denken Sie daran: die eigene Identität zu verschleiern, ist bei
Demonstrationen nicht zulässig (es gilt das "Vermummungsverbot")
- Uniformen oder Uniformteile dürfen bei Versammlungen nicht
getragen werden
- Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen bei Versammlungen
nicht mit-geführt werden
- Verhinderungsblockaden und Gewalt sind ein NoGo und nicht vom
Ver-sammlungsrecht gedeckt
Wir wünschen uns einen friedlichen Samstag und aktiv gelebte Demokratie, wie wir sie schon so häufig in Münster bei Demonstrationen erlebt haben.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen