Silberbarren auf Online-Verkaufsplattform angeboten - Polizei warnt vor Betrugsmasche

Ein 52-jähriger Mann aus Münster ist Opfer eines Online-Betrugs geworden.
Münster (ots) - Seit Mitte April stand der Geschädigte in Kontakt mit einem vermeintlichen Verkäufer, der über eine Online-Plattform Silberbarren zum Verkauf anbot.
Der Betrüger erweckte den Anschein von Seriosität, indem er dem Münsteraner Fotos eines Personalausweises sowie der gravierten Silberbarren zuschickte. Der 52-Jährige überwies dem angeblichen Verkäufer einen Betrag im vierstelligen Bereich. Die Männer vereinbarten, dass der 52-Jährige die Silberbarren in Berlin abholen könne.
Nach der Überweisung entdeckte der Münsteraner einen Warnhinweis der Verkaufsplattform zu dem Account des vermeintlichen Verkäufers. Er wurde misstrauisch und erstatte am Samstag (03.05.) eine Anzeige.
Die Polizei hat die Ermittlungen eingeleitet und weist darauf hin, dass die Übermittlung eines Ausweisdokuments auf Verkaufsplattformen keine absolute Sicherheit gewährleistet. Zudem sollten Sie sorgfältig abwägen, ob eine Vorauszahlung erforderlich ist, wenn das Produkt persönlich abgeholt wird.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Telefon: 0251 275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/
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Der Betrüger erweckte den Anschein von Seriosität, indem er dem Münsteraner Fotos eines Personalausweises sowie der gravierten Silberbarren zuschickte. Der 52-Jährige überwies dem angeblichen Verkäufer einen Betrag im vierstelligen Bereich. Die Männer vereinbarten, dass der 52-Jährige die Silberbarren in Berlin abholen könne.
Nach der Überweisung entdeckte der Münsteraner einen Warnhinweis der Verkaufsplattform zu dem Account des vermeintlichen Verkäufers. Er wurde misstrauisch und erstatte am Samstag (03.05.) eine Anzeige.
Die Polizei hat die Ermittlungen eingeleitet und weist darauf hin, dass die Übermittlung eines Ausweisdokuments auf Verkaufsplattformen keine absolute Sicherheit gewährleistet. Zudem sollten Sie sorgfältig abwägen, ob eine Vorauszahlung erforderlich ist, wenn das Produkt persönlich abgeholt wird.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen