59-Jähriger mit Alkohol, aber ohne Führerschein unterwegs

Am Dienstag (10. Juni) nahm die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle an der Kreuzung Ostwall und Parkstraße in Grevenbroich vor.
Grevenbroich (ots) - Dabei wurde gegen 21:30 Uhr das Fahrzeug eines 59-jähirgen Polen kontrolliert. Dieser besaß, wie sich herausstellte, offenbar keinen Führerschein. Zudem stellten die Beamten bei dem Fahrzeugführer einen Geruch nach Alkohol fest. Ein vor Ort ausgeführter Atemalkoholtest erhärtete den Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt.
Er wurde zur Entnahme einer Blutprobe auf eine Polizeiwache gebracht.
Außerdem muss sich nun auf die Freundin des 59-Jährigen und Halterin des betreffenden Pkw verantworten, weil sie möglicherweise zugelassen hat, dass der Beschuldigt das Auto betrunken fuhr.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang nochmal an die gültigen Alkohol-Richtwerte zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Ein Verkehrsteilnehmer gilt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille als absolut fahruntauglich und begeht damit eine Straftat. Bereits ab 0,5 Promille kommt es jedoch zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige. Allerdings drohen Strafen bereits bei niedrigeren Werten, wenn alkoholbedingte Auffälligkeiten im Fahrverhalten vorliegen. Grundsätzlich kann das Risiko für das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden, wenn man vor der Fahrt auf Alkohol verzichtet.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
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Außerdem muss sich nun auf die Freundin des 59-Jährigen und Halterin des betreffenden Pkw verantworten, weil sie möglicherweise zugelassen hat, dass der Beschuldigt das Auto betrunken fuhr.
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Ein Verkehrsteilnehmer gilt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille als absolut fahruntauglich und begeht damit eine Straftat. Bereits ab 0,5 Promille kommt es jedoch zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige. Allerdings drohen Strafen bereits bei niedrigeren Werten, wenn alkoholbedingte Auffälligkeiten im Fahrverhalten vorliegen. Grundsätzlich kann das Risiko für das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden, wenn man vor der Fahrt auf Alkohol verzichtet.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen