Fahren unter mutmaßlichem Alkoholeinfluss

Am Donnerstag (01.05.), gegen 9:40 Uhr, kam den eingesetzten Beamten ein Fahrzeug mit mutmaßlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Oberstraße / An der Kolpingschule in Grevenbroich entgegen, welches in Richtung Grevenbroicher Straße unterwegs war.
Grevenbroich (ots) - Die Beamten konnten den Fahrzeugführer an der Straße "An der Zuckerfabrik" kontrollieren. Während der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der Fahrer zuvor Alkohol konsumiert haben könnte. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv.
Ebenso erhärtete sich der Verdacht, dass der 40-jährige Dormagener nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Auf einer Wache wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen und das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Das Verkehrskommissariat 2 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zugleich mahnt die Polizei zu Rücksicht im Straßenverkehr. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Deswegen drohen bereits Konsequenzen, wenn man auch unterhalb der Promillegrenze Ausfallerscheinungen zeigt. Übrigens: Die strengen Regeln zum Alkohol gelten nicht nur für Autofahrer, sondern etwa auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Ebenso erhärtete sich der Verdacht, dass der 40-jährige Dormagener nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Auf einer Wache wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen und das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Das Verkehrskommissariat 2 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zugleich mahnt die Polizei zu Rücksicht im Straßenverkehr. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Deswegen drohen bereits Konsequenzen, wenn man auch unterhalb der Promillegrenze Ausfallerscheinungen zeigt. Übrigens: Die strengen Regeln zum Alkohol gelten nicht nur für Autofahrer, sondern etwa auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Quelle: Nordrhein-Westfalen