Reparatur Marke Eigenbau: Polizei stoppt Kraftrad-Fahrer

© Eigenreparatur Fahrzeug, Auspuff
Eigenreparatur Fahrzeug, Auspuff
Kleinere Reparaturen am eigenen Fahrzeug können Geld sparen - aber sie müssen fachkundig und mit geeignetem Material vorgenommen werden, sonst droht nicht nur eine Gefahr im Straßenverkehr, sondern auch ein Bußgeld.
Jüchen (ots) - Mit letzterem muss nun ein 57-Jähriger aus Jüchen rechnen.
Sein 18-jähriger Sohn war am Dienstag, 3. Juni, gegen 19:45 Uhr, mit dem Kleinkraftrad des Vaters auf der Straße Hackhausen unterwegs. Einer Streife der Polizei fiel dabei das extrem laute Motorengeräusch des Fahrzeugs auf. Eine Kontrolle ergab, dass der Auspuff des Kleinkraftrads nicht mit dem Motor verbunden war. Offenbar war versucht worden, selbst eine entsprechende Verbindung zu basteln. Der dafür verwendete Gartenschlauch war im Betrieb jedoch augenscheinlich geschmolzen, was zu der Lärmbelästigung führte.
Gegen den Fahrzeughalter wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben.
Die Polizei rät dringend dazu, alle selbst vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug vom Tüv abnehmen und entsprechend eintragen zu lassen - ansonsten droht ein Verlust der Betriebserlaubnis. Dies gilt auch, wenn sich etwa die Abgas- oder Geräuschemissionen des Fahrzeugs verändern. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen führt, riskiert ein Bußgeld.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
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Sein 18-jähriger Sohn war am Dienstag, 3. Juni, gegen 19:45 Uhr, mit dem Kleinkraftrad des Vaters auf der Straße Hackhausen unterwegs. Einer Streife der Polizei fiel dabei das extrem laute Motorengeräusch des Fahrzeugs auf. Eine Kontrolle ergab, dass der Auspuff des Kleinkraftrads nicht mit dem Motor verbunden war. Offenbar war versucht worden, selbst eine entsprechende Verbindung zu basteln. Der dafür verwendete Gartenschlauch war im Betrieb jedoch augenscheinlich geschmolzen, was zu der Lärmbelästigung führte.
Gegen den Fahrzeughalter wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben.
Die Polizei rät dringend dazu, alle selbst vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug vom Tüv abnehmen und entsprechend eintragen zu lassen - ansonsten droht ein Verlust der Betriebserlaubnis. Dies gilt auch, wenn sich etwa die Abgas- oder Geräuschemissionen des Fahrzeugs verändern. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen führt, riskiert ein Bußgeld.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen