Verkehrskontrollen: Fahrzeugführer müssen mit zur Polizeiwache

Eine der vielen Aufgaben der Polizei ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Neuss (ots) - Hierzu führen Polizisten regelmäßig Verkehrskontrollen durch und überprüfen dabei die Verkehrstüchtigkeit der Verkehrsteilnehmenden.
Im Zuge solcher Kontrollen fielen am Freitag (04.07.) unter anderem zwei Männer im Alter von 23 und 58 Jahren auf, die nach ersten Erkenntnissen offenbar mehrere Verkehrsverstöße begangen haben könnten.
Ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt zu haben, befuhr ein 58-Jähriger gegen 17:45 Uhr die Further Straße. Er wurde durch Beamte angehalten, um den Verstoß zu ahnden. Bei der Kontrolle stellte sich dann zusätzlich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, er hatte diese vor einiger Zeit bereits abgeben müssen. Zudem war das geführte Fahrzeug nicht versichert und die angebrachten Kennzeichen für das Fahrzeug gar nicht ausgegeben. Sie wurden nach ersten Erkenntnissen bereits im Mai 2025 in Neuss von einem anderen Fahrzeug abmontiert und geklaut. Da der Mann keine plausible Erklärung zur Herkunft des Fahrzeuges angeben konnte, wurde dieses zur Eigentumssicherung sichergestellt. Er selbst, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, zudem polizeilich bereits in Erscheinung getreten, wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen und zu einer Polizeiwache verbracht. Nach Prüfung von Haftgründen und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 58-Jährige wieder entlassen. Er muss sich nun in mehreren Strafverfahren unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Urkundenfälschung und Verdacht des Diebstahls von Kennzeichen verantworten.
Bereits 5 fünf Stunden zuvor fiel einer Motorradstreife ein Fahrzeug auf, welches im Bereich der Augustinusstraße mehrere Rotlichtverstöße beging. Das Fahrzeug konnte nach kurzer Verfolgung im Bereich der Kölner Straße auf einem Parkplatz angetroffen werden. Der Fahrer, ein 23-jähriger Neusser, befand sich noch im Fahrzeug und konsumierte offenbar Lachgas. Bei der Kontrolle bekamen die kontrollierenden Beamten zudem den Verdacht, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke gestanden haben könnte. Der Fahrer wurde zu einer Polizeiwache gebracht. Hier wurden ihm Blutproben zur Feststellung der Alkoholmenge und eventueller Betäubungsmittel abgenommen. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist der Neusser zudem auch nicht. Auch er muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt auswirkt. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.
Die Polizei wird ihre Kontrollen auch in Zukunft weiter fortführen, für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
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Im Zuge solcher Kontrollen fielen am Freitag (04.07.) unter anderem zwei Männer im Alter von 23 und 58 Jahren auf, die nach ersten Erkenntnissen offenbar mehrere Verkehrsverstöße begangen haben könnten.
Ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt zu haben, befuhr ein 58-Jähriger gegen 17:45 Uhr die Further Straße. Er wurde durch Beamte angehalten, um den Verstoß zu ahnden. Bei der Kontrolle stellte sich dann zusätzlich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, er hatte diese vor einiger Zeit bereits abgeben müssen. Zudem war das geführte Fahrzeug nicht versichert und die angebrachten Kennzeichen für das Fahrzeug gar nicht ausgegeben. Sie wurden nach ersten Erkenntnissen bereits im Mai 2025 in Neuss von einem anderen Fahrzeug abmontiert und geklaut. Da der Mann keine plausible Erklärung zur Herkunft des Fahrzeuges angeben konnte, wurde dieses zur Eigentumssicherung sichergestellt. Er selbst, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, zudem polizeilich bereits in Erscheinung getreten, wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen und zu einer Polizeiwache verbracht. Nach Prüfung von Haftgründen und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 58-Jährige wieder entlassen. Er muss sich nun in mehreren Strafverfahren unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Urkundenfälschung und Verdacht des Diebstahls von Kennzeichen verantworten.
Bereits 5 fünf Stunden zuvor fiel einer Motorradstreife ein Fahrzeug auf, welches im Bereich der Augustinusstraße mehrere Rotlichtverstöße beging. Das Fahrzeug konnte nach kurzer Verfolgung im Bereich der Kölner Straße auf einem Parkplatz angetroffen werden. Der Fahrer, ein 23-jähriger Neusser, befand sich noch im Fahrzeug und konsumierte offenbar Lachgas. Bei der Kontrolle bekamen die kontrollierenden Beamten zudem den Verdacht, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke gestanden haben könnte. Der Fahrer wurde zu einer Polizeiwache gebracht. Hier wurden ihm Blutproben zur Feststellung der Alkoholmenge und eventueller Betäubungsmittel abgenommen. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist der Neusser zudem auch nicht. Auch er muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt auswirkt. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.
Die Polizei wird ihre Kontrollen auch in Zukunft weiter fortführen, für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen