Verkehrsunfallflucht auf Supermarktparkplatz

Am Samstag (03.05), zwischen 12 Uhr und 13 Uhr, kam es auf einem Parkplatz eines Supermarktes an der Gustav-Heinemann-Straße in Kaarst zu einer Verkehrsunfallflucht.
Kaarst (ots) - Ein Zeuge konnte dies beobachten und hinterließ der 22-jährigen Fahrzeugführerin einen Zettel. Der oder die Zeugin gab an, dass man beobachtet habe, wer für die Beschädigungen an dem Fahrzeug verantwortlich gewesen sei. Die Polizei sucht nun den oder die Zeugen, welche den Zettel hinterließen.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 an die Polizei zu wenden.
Egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad: Die "Fahrerflucht", genauer das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort", ist kein Kavaliersdelikt. Wer an einem Unfall beteiligt ist, ist verpflichtet, den übrigen Personen seine Kontaktdaten auszuhändigen. Am besten sollte die Polizei verständigt werden, damit alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit Fahrverbot, Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
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Egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad: Die "Fahrerflucht", genauer das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort", ist kein Kavaliersdelikt. Wer an einem Unfall beteiligt ist, ist verpflichtet, den übrigen Personen seine Kontaktdaten auszuhändigen. Am besten sollte die Polizei verständigt werden, damit alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit Fahrverbot, Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen