Bergisch Gladbach - Falsche Polizisten erbeuten kostbare Wertgegenstände

Betrüger haben gestern (27.05.) ein Seniorenehepaar aus Refrath dazu gebracht, ihnen Gold und Schmuck mit einem Gesamtwert im sechsstelligen Bereich zu übergeben.
Bergisch Gladbach (ots) - Die Polizei sucht nun nach Zeugenhinweisen, insbesondere zu der Tatverdächtigen, die als Abholerin erschienen ist.
Das Ehepaar hat gestern Abend gegen 19:20 Uhr die Polizei gerufen. Sie gaben an, dass sie am Nachmittag, gegen 14:30 Uhr, einen Anruf bekommen haben. Dort meldete sich ein angeblicher Polizist, der dem Ehepaar mitteilte, dass ihr Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben soll, bei dem ein Säugling gestorben sei. Nur durch eine Zahlung von mehreren zehntausend Euro sei die Festnahme des Sohnes zu verhindern. Das Ehepaar ging auf die Forderung ein, gab jedoch an, die Summe an Bargeld nicht aufbringen zu können. Man bat den Betrügern stattdessen an, Wertgegenstände aus einem Bankschließfach zu holen. Die Betrüger stimmten zu und verabredeten einen Übergabetermin.
Auf dem Parkplatz der St. Joseph-Kirche an der Bensberger Straße in Heidkamp traf das Ehepaar nachmittags zwischen 17:00 und 18:30 Uhr auf eine Frau und übergab ihr die Wertgegenstände. Danach stieg die Frau in einen roten Kleinwagen und entfernte sich.
Die Frau wird folgendermaßen beschrieben: circa 160 bis 165 cm groß, dunkle Haare mit Zopf. Zudem soll die Frau schwanger gewesen sein.
Wer Hinweise zu der beschriebenen Frau oder ihrem Pkw geben kann, wendet sich bitte unter der Tel. 02202 205-0 an das Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg.
Die Polizei warnt zum wiederholten Mal vor dieser und ähnlichen Betrugsmaschen. Am Telefon sollten Sie keine Fragen zu persönlichen Vermögensverhältnissen beantworten und niemals sensible Daten herausgeben! Bankkarten, Geld oder Wertsachen niemals an Unbekannte übergeben, auch wenn diese sich als Boten oder Mitarbeiter einer Bank, von Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts ausgeben.
Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich auch gerne an unsere Experten und Expertinnen der Kriminalprävention unter der Rufnummer 02202 205-444 oder per E-Mail unter gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de (bw)
Das Ehepaar hat gestern Abend gegen 19:20 Uhr die Polizei gerufen. Sie gaben an, dass sie am Nachmittag, gegen 14:30 Uhr, einen Anruf bekommen haben. Dort meldete sich ein angeblicher Polizist, der dem Ehepaar mitteilte, dass ihr Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben soll, bei dem ein Säugling gestorben sei. Nur durch eine Zahlung von mehreren zehntausend Euro sei die Festnahme des Sohnes zu verhindern. Das Ehepaar ging auf die Forderung ein, gab jedoch an, die Summe an Bargeld nicht aufbringen zu können. Man bat den Betrügern stattdessen an, Wertgegenstände aus einem Bankschließfach zu holen. Die Betrüger stimmten zu und verabredeten einen Übergabetermin.
Auf dem Parkplatz der St. Joseph-Kirche an der Bensberger Straße in Heidkamp traf das Ehepaar nachmittags zwischen 17:00 und 18:30 Uhr auf eine Frau und übergab ihr die Wertgegenstände. Danach stieg die Frau in einen roten Kleinwagen und entfernte sich.
Die Frau wird folgendermaßen beschrieben: circa 160 bis 165 cm groß, dunkle Haare mit Zopf. Zudem soll die Frau schwanger gewesen sein.
Wer Hinweise zu der beschriebenen Frau oder ihrem Pkw geben kann, wendet sich bitte unter der Tel. 02202 205-0 an das Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg.
Die Polizei warnt zum wiederholten Mal vor dieser und ähnlichen Betrugsmaschen. Am Telefon sollten Sie keine Fragen zu persönlichen Vermögensverhältnissen beantworten und niemals sensible Daten herausgeben! Bankkarten, Geld oder Wertsachen niemals an Unbekannte übergeben, auch wenn diese sich als Boten oder Mitarbeiter einer Bank, von Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts ausgeben.
Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich auch gerne an unsere Experten und Expertinnen der Kriminalprävention unter der Rufnummer 02202 205-444 oder per E-Mail unter gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de (bw)
Quelle: Nordrhein-Westfalen