250228-2: Erstinformation zu Weiberfastnacht

Rhein-Erft-Kreis: Maßnahmen zu Karnevalsfeierlichkeiten
Im Zusammenhang mit den Karnevalsfeierlichkeiten haben Polizisten im Rhein-Erft-Kreis zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Seit Februar um 6 Uhr wurden insgesamt vier Platzverweise ausgesprochen und vier Strafanzeigen wegen Körperverletzungsdelikten, die auf Schlägereien zurückzuführen sind, aufgenommen. Zudem kontrollierten die Beamten über 150 Fahrzeuge.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend in Brühl: Wegen des Verdachts auf Raub wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Auf einem Parkplatz in der Nähe der Burgstraße soll ein 59-jähriger Mann von zwei maskierten Tätern angegriffen worden sein. Die Maskierten, die karnevalistische „Gruselmasken“ trugen, ähnelten laut Zeugenaussagen einer „Frankensteinmaske“.
Der erste Täter wird als 180 bis 185 Zentimeter groß, etwa 20 Jahre alt und dunkel gekleidet beschrieben, während sein Komplize 175 Zentimeter groß und ebenfalls dunkel gekleidet war. Den Ermittlern des Kriminalkommissariats 23 sind Hinweise zu den Tätern besonders wichtig. Sachdienliche Informationen können unter der Telefonnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de übermittelt werden.
Laut bisherigen Erkenntnissen fand der Überfall kurz nach 19 Uhr statt, als der 59-Jährige auf dem Belvederparkplatz von den unbekannten Männern angesprochen wurde. Einer der Täter soll sich von hinten genähert, dem Opfer einen Gegenstand an den Rücken gehalten und Geld gefordert haben. Anschließend flüchteten die Täter mit der Beute in Richtung Schlosspark. Zuvor hatte das Opfer Geld an einem Automaten einer nahegelegenen Bankfiliale abgehoben. Ob die Täter ihn möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt beobachteten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gemeldeten Zahlen noch Änderungen unterliegen können, da möglicherweise weitere Anzeigen bei der Polizei Rhein-Erft-Kreis eingehen oder die Delikte im Zuge der Untersuchungen neu bewertet werden müssen. Eine endgültige Einschätzung ist oft erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich.
Für Medienanfragen steht die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis unter der Telefonnummer 02271 81-3305 zur Verfügung. Anfragen können auch per Fax an 02271 81-3309 oder per E-Mail an pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de gerichtet werden.