Mettingen, Messenger-Betrug, Täter erbeuten vierstelligen Betrag

Ein 73-jähriger Mann ist am Samstag (17.05.) Opfer eines Messenger-Betrugs geworden.
Mettingen (ots) - Der Mettinger erhielt eine Nachricht auf
seinem Handy, die angeblich von seinem Sohn stammte. Darin stand,
dass der Sohn ein neues Handy habe. Nun bat er den Mettinger, zwei
Überweisungen für ihn zu tätigen. Diese duldeten angeblich keinen
Aufschub mehr. Der 73-Jährige überwies daraufhin die beiden Beträge.
Einer Bankmitarbeiterin fielen die beiden Überweisungen am Montag
(19.05.) auf. Sie kontaktierte den Mettinger, der sich daraufhin mit
seinem Sohn in Verbindung setzte. So flog der Betrug auf. Die Bank
des Mannes konnte eine der beiden Überweisungen zurückbuchen. Ihm
entstand jedoch ein Schaden in geringer vierstelliger Höhe. Die
Polizei bittet in diesem Zusammenhang noch einmal:
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie angerufen oder angeschrieben
werden und Ihnen dabei etwas komisch vorkommt. Beenden sie
sofort den Kontakt zu diesen Personen und wenden Sie sich an
Menschen, denen Sie vertrauen.
- Rufen Sie im Zweifel ihre Angehörigen mit der ihnen bekannten
Rufnummer an und prüfen Sie, ob der geschilderte Sachverhalt
stimmt.
- Haben Sie bereits Geldbeträge an ein unbekanntes Konto
überwiesen oder aber sind Beträge von Ihrem Konto eingezogen
worden? Dann kontaktieren Sie möglichst schnell Ihre Bank. In
manchen Fällen ist es möglich, die Überweisungen zu stoppen oder
Geld zurückbuchen zu lassen.
- Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, erstatten Sie Anzeige
bei der Polizei.
seinem Handy, die angeblich von seinem Sohn stammte. Darin stand,
dass der Sohn ein neues Handy habe. Nun bat er den Mettinger, zwei
Überweisungen für ihn zu tätigen. Diese duldeten angeblich keinen
Aufschub mehr. Der 73-Jährige überwies daraufhin die beiden Beträge.
Einer Bankmitarbeiterin fielen die beiden Überweisungen am Montag
(19.05.) auf. Sie kontaktierte den Mettinger, der sich daraufhin mit
seinem Sohn in Verbindung setzte. So flog der Betrug auf. Die Bank
des Mannes konnte eine der beiden Überweisungen zurückbuchen. Ihm
entstand jedoch ein Schaden in geringer vierstelliger Höhe. Die
Polizei bittet in diesem Zusammenhang noch einmal:
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie angerufen oder angeschrieben
werden und Ihnen dabei etwas komisch vorkommt. Beenden sie
sofort den Kontakt zu diesen Personen und wenden Sie sich an
Menschen, denen Sie vertrauen.
- Rufen Sie im Zweifel ihre Angehörigen mit der ihnen bekannten
Rufnummer an und prüfen Sie, ob der geschilderte Sachverhalt
stimmt.
- Haben Sie bereits Geldbeträge an ein unbekanntes Konto
überwiesen oder aber sind Beträge von Ihrem Konto eingezogen
worden? Dann kontaktieren Sie möglichst schnell Ihre Bank. In
manchen Fällen ist es möglich, die Überweisungen zu stoppen oder
Geld zurückbuchen zu lassen.
- Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, erstatten Sie Anzeige
bei der Polizei.
Quelle: Nordrhein-Westfalen