Zwei Tatverdächtige nach Raub in Wohnung ermittelt - Untersuchungshaftbefehl für 70-Jährigen unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt

Überfall in Neunkirchen-Seelscheid: Ermittlungen dauern an
Mehrere Polizeiwagen und ein Rettungswagen eilten zu einem Tatort in Neunkirchen-Seelscheid, nachdem ein 72-Jähriger bei einem Überfall verletzt worden war. Er wurde zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht.
Laut ersten Aussagen erschien der ihm bekannte 70-jährige Mann aus Neunkirchen-Seelscheid zusammen mit einem unbekannten, muskulösen und etwa zwei Meter großen Mann an der Haustür des 72-Jährigen. Kaum hatte dieser die Tür geöffnet, wurde er von den beiden zu Boden geschlagen.
Sie forderten Geld, das ihnen angeblich zustehe. Der unbekannte Täter setzte den Geschädigten weiter körperlich unter Druck, um die Forderung zu verstärken. Die Geldbörse mit wenig Bargeld, die der 72-Jährige bei sich hatte, wurde ihm abgenommen. Unter Androhung weiterer Gewalt verließen die Täter den Tatort.
Die Polizei suchte den 70-jährigen Verdächtigen noch am Abend seines Wohnsitzes auf. Dort wurde sein Auto als Spurenträger sichergestellt, da Hinweise darauf hindeuteten, dass er den unbekannten Mittäter damit transportiert hatte. Mangels Haftgründen wurde der 70-Jährige zunächst freigelassen.
Weitere Ermittlungen führten zur Identifizierung des unbekannten Mittäters: ein 32-jähriger Mann aus Leverkusen. Bei einer Durchsuchung durch Beamte des Polizeipräsidiums Köln wurden Beweismittel sichergestellt. Auch der 32-Jährige wurde aufgrund fehlender Haftgründe nach den polizeilichen Maßnahmen, zu denen auch die Abgabe einer DNA-Probe gehörte, entlassen.
Es wird vermutet, dass der 70-Jährige den 32-jährigen Leverkusener gegen Bezahlung als Schläger angeheuert hatte. Nachdem der 70-Jährige den 72-Jährigen nach der Tat weiterhin bedrohte, beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn einen Haftbefehl beim Amtsgericht Siegburg.
Am 20. März wurde der Neunkirchen-Seelscheider widerstandslos festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt. Der Haftbefehl wurde vorläufig unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen wegen gemeinschaftlichem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung werden fortgesetzt.