Willich-Schiefbahn: Zusammenstoß zwischen Radfahrerin und E-Scooter-Fahrer - Letzterer flüchtet vom Unfallort

Das Verkehrskommissariat bittet um Hinweise zu einem Unfall, der sich am Montag gegen 15.30 Uhr auf einem Feldweg bei Schiefbahn zugetragen hat.
Willich-Schiefbahn (ots) - Eine zehnjährige Willicherin war mit ihrem Fahrrad unterwegs auf dem Feldweg zwischen Diepenbroich und Fontanestraße. Ihr entgegen kam ein Jugendlicher oder junger Mann - das Mädchen schätzt ihn auf etwa 17 bis 18 Jahre. Er sei dunkelblond gewesen.
Die beiden stießen zusammen, weil beide relativ mittig auf dem Feldweg fuhren. Beide stürzten. Das Fahrrad des Mädchens wurde beschädigt, die Zehnjährige trug leichte Verletzungen davon. Sie geht davon aus, dass der junge Mann mit dem E-Scooter ebenfalls verletzt wurde, er habe sich an der Unfallstelle den Rücken gehalten.
Zur Klärung des Unfallhergangs sucht das Verkehrskommissariat Zeuginnen oder Zeugen, die entweder etwas gesehen haben - oder die aus Erzählungen aus dem Bekanntenkreis eventuell den Unfallgegner des Mädchens benennen können.
Unfallflucht ist eine Straftat. Unabhängig davon, ob man einen Unfall verursacht hat oder durch einen Unfall geschädigt worden ist, darf man nicht einfach eine Unfallstelle verlassen, ohne seinem Gegenüber Namen und Adresse zu geben. Gerade bei Unfällen, an denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind, rät die Polizei dringend dazu, den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
Wenn Sie Hinweise auf den jungen Mann mit dem E-Scooter haben oder es selbst sind, dann melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 02162/377-0. /hei (671)
Die beiden stießen zusammen, weil beide relativ mittig auf dem Feldweg fuhren. Beide stürzten. Das Fahrrad des Mädchens wurde beschädigt, die Zehnjährige trug leichte Verletzungen davon. Sie geht davon aus, dass der junge Mann mit dem E-Scooter ebenfalls verletzt wurde, er habe sich an der Unfallstelle den Rücken gehalten.
Zur Klärung des Unfallhergangs sucht das Verkehrskommissariat Zeuginnen oder Zeugen, die entweder etwas gesehen haben - oder die aus Erzählungen aus dem Bekanntenkreis eventuell den Unfallgegner des Mädchens benennen können.
Unfallflucht ist eine Straftat. Unabhängig davon, ob man einen Unfall verursacht hat oder durch einen Unfall geschädigt worden ist, darf man nicht einfach eine Unfallstelle verlassen, ohne seinem Gegenüber Namen und Adresse zu geben. Gerade bei Unfällen, an denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind, rät die Polizei dringend dazu, den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
Wenn Sie Hinweise auf den jungen Mann mit dem E-Scooter haben oder es selbst sind, dann melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 02162/377-0. /hei (671)
Quelle: Nordrhein-Westfalen