Ahlen. In Kontrolle geraten und in Haft gegangen

Am Montagnachmittag (19.5.2025) wurde ein Mann in Ahlen festgenommen, der wegen eines Gurtverstoßes in eine Kontrolle geriet, die sich der polizeilichen Fortbildung zu Drogen im Straßenverkehr anschloss.
Warendorf (ots) - Da er wusste, dass gegen ihn etwas vorlag, gab er die Personalien seines Zwillingsbruders an. Weil zu den "falschen" Personalien ein Haftbefehl bestand, nahmen Polizisten den Ahlener mit zur Polizeiwache. Dort fiel der Schwindel mit dem falschen Namen auf, aber auch, dass der 47-Jährige wegen zweier Haftbefehle gesucht wurde. Aufgrund der ausstehenden Haftstrafe wurde der Ahlener in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Ungünstig lief es auch für einen 26-jährigen Autofahrer aus Hamm, der angehalten wurde. Der junge Fahrer, der erst seit fünf Tagen einen Führerschein besitzt, stand unter Betäubungsmitteleinfluss. Einsatzkräfte ließen ihm eine Blutprobe entnehmen, leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein und übermittelten der Führerscheinstelle einen Bericht.
Bei den Kontrollen auf der Hammer Straße und Warendorfer Straße stellen Polizisten weitere Verstöße fest. Es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen verbotener Handynutzung (4), dem Erlöschen der Betriebserlaubnis (2), der Missachtung von Rotlicht (1) sowie der falschen Namensangabe (1) gefertigt. Dazu kommen fünf Verwarngelder weil der Sicherheitsgurt nicht genutzt wurde und neun weitere wegen sonstiger Verstöße.
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Ungünstig lief es auch für einen 26-jährigen Autofahrer aus Hamm, der angehalten wurde. Der junge Fahrer, der erst seit fünf Tagen einen Führerschein besitzt, stand unter Betäubungsmitteleinfluss. Einsatzkräfte ließen ihm eine Blutprobe entnehmen, leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein und übermittelten der Führerscheinstelle einen Bericht.
Bei den Kontrollen auf der Hammer Straße und Warendorfer Straße stellen Polizisten weitere Verstöße fest. Es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen verbotener Handynutzung (4), dem Erlöschen der Betriebserlaubnis (2), der Missachtung von Rotlicht (1) sowie der falschen Namensangabe (1) gefertigt. Dazu kommen fünf Verwarngelder weil der Sicherheitsgurt nicht genutzt wurde und neun weitere wegen sonstiger Verstöße.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen