Auslieferung - Bundespolizei Trier nimmt zwei Personen aus Luxemburg in Empfang

Trier: Zwei Personen wegen verschiedener Delikte in Haft
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte einen Haftbefehl gegen einen marokkanischen Staatsbürger wegen Erschleichens von Leistungen erlassen. Da der Mann den erforderlichen Betrag von 100 Euro nicht aufbringen konnte, muss er die nächsten fünf Tage in der Justizvollzugsanstalt Trier verbringen.
Ein weiterer Fall betrifft einen französischen Staatsbürger, der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund von Betrugsvorwürfen mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Ihm wird vorgeworfen, sich in zwei Fällen finanzielle Vorteile verschafft zu haben, indem er Zahlungen in Höhe von über 200.000 Euro nicht geleistet hat. Nach seiner Haftvorführung und der gerichtlichen Entscheidung wurde er ebenfalls in die JVA Trier gebracht.
Die Übergabe der beiden Männer erfolgte am Grenzübergang Wasserbilligerbrück.